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Insportline Raryo Benutzerhandbuch Seite 10

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Reklamationsverfahren
Verfahren zur Geltendmachung eines Warenmangels
Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware so bald wie möglich nach dem
Risiko einer Beschädigung der Ware zu prüfen. nach seiner Lieferung. Die Inspektion muss
vom Käufer so durchgeführt werden, dass alle Mängel festgestellt werden, die bei einer
angemessenen professionellen Inspektion festgestellt werden können.
Bei der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers den Kauf und
die Begründung der Reklamation durch Rechnung oder Lieferschein mit der Seriennummer
oder den gleichen Unterlagen ohne Seriennummer nachzuweisen. Wenn der Käufer mit
diesen Unterlagen die Rechtmäßigkeit der Beschwerde nicht nachweist, hat der Verkäufer das
Recht, die Beschwerde abzulehnen.
Wenn der Käufer einen Mangel meldet, der nicht durch die Garantie abgedeckt ist (z. B.
wurden die Garantiebedingungen nicht erfüllt, der Mangel wurde versehentlich gemeldet
usw.), ist der Verkäufer berechtigt, die vollständige Erstattung der Kosten zu verlangen, die
im Zusammenhang mit der Beseitigung des vom Käufer gemeldeten Mangels entstehen. In
diesem Fall basiert die Berechnung des Service-Eingriffs auf der gültigen Preisliste der
Arbeitsleistung und der Transportkosten.
Wenn der Verkäufer (durch Testen) feststellt, dass das beanspruchte Produkt nicht fehlerhaft
ist, gilt der Anspruch als ungerechtfertigt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlung
von Kosten zu verlangen, die im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Beschwerde
anfallen.
Beschwert sich der Käufer über Mängel an der von der Garantie abgedeckten Ware gemäß
den gültigen Garantiebedingungen des Verkäufers, so beseitigt der Verkäufer den Mangel,
indem er das defekte Teil oder die defekte Ausrüstung repariert oder durch ein fehlerfreies
ersetzt. Mit Zustimmung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, im Austausch gegen
fehlerhafte Ware andere Waren voll funktionsfähig zu liefern, jedoch mindestens die gleichen
oder bessere technische Parameter. Die Wahl bezüglich der Art der Bearbeitung der
Beschwerde gemäß diesem Absatz liegt beim Verkäufer.
Der Verkäufer wird die Reklamation spätestens 30 Tage nach Lieferung der fehlerhaften Ware
bearbeiten, es sei denn, es wird eine längere Frist vereinbart. Als Abrechnungstag gilt der Tag,
an dem die reparierte oder ersetzte Ware dem Käufer übergeben wurde. Wenn der Verkäufer
die Reklamation aufgrund der Art des Mangels nicht innerhalb der angegebenen Frist
bearbeiten kann, wird er mit dem Käufer eine alternative Lösung vereinbaren. Wird keine
solche Einigung erzielt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine finanzielle
Entschädigung in Form einer Gutschrift zu gewähren.
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