2.2
Pflichten des Betreibers
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Geräts obliegt dem Betreiber.
f Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
a. Bestimmungsgemässer Gebrauch
b. Gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
f Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung betreiben
(„Mitgeltende Dokumente", Seite 8).
f Diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente vollständig und lesbar halten und für
das Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
2.3
Personalqualifikation
f Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Gerät beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn
diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat,
insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
f Sicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen am
Gerät", Seite 13).
f Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
f Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
f Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten am
Gerät durchführen lassen.
2.4
Pflichten des Personals
f Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung betreiben
(„Mitgeltende Dokumente", Seite 8).
f Jede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal oder Dritte gefährdet.
f Bei sicherheitsrelevanter Störung Gerät sofort ausschalten und Störung durch
autorisierten Servicepartner beseitigen lassen.
f In allen Zweifelsfällen bezüglich der Sicherheit des Geräts, das Gerät ausschalten und
weiteren Gebrauch verhindern.
f Ergänzend zur Gesamtdokumentation die gesetzlichen oder sonstigen Sicherheits-
und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Normen und Richtlinien des
jeweiligen Betreiberlandes einhalten.
f Bei der Arbeit am Gerät, insbesondere bei der Reinigung im Fräsraum keinen
Schmuck, wie Ringe, Armbänder oder Uhren tragen. Gefahr von Quetschungen oder
Schnittverletzungen.
Sicherheit
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