11 Außerbetriebsetzung und Entsorgung
11 Außerbetriebsetzung und Entsorgung
11.1
Gerät außer Betrieb nehmen
11.2
Entsorgung und Recycling
Abb.102
MW-3000179-03
104
MIV-S V200
Vorübergehende oder endgültige Außerbetriebnahme der Wärmepumpe:
1. Die Wärmepumpe ausschalten.
2. Stromversorgung der Wärmepumpe abschalten: Außenmodul und
Innenmodul.
3. Stromversorgung der elektrischen Zusatzheizung abschalten, wenn
eine elektrische Zusatzheizung vorhanden ist.
4. Versorgung zum Heizkessel abschalten, wenn eine hydraulische
Zusatzheizung vorhanden ist.
5. Heizungsanlage entleeren.
Warnung!
Ausbau und Entsorgung der Wärmepumpe müssen von einem
qualifizierten Fachhandwerker unter Einhaltung der geltenden
örtlichen und nationalen Vorschriften durchgeführt werden.
1. Die Wärmepumpe ausschalten.
2. Netzanschluss der Wärmepumpe abklemmen.
3. Das Kältemittel gemäß den geltenden Vorschriften rückgewinnen
Wichtig:
Das Kältemittel nicht in die Atmosphäre entweichen lassen.
4. Die Kältemittelleitungen lösen.
5. Den Hauptwasserhahn schließen.
6. Die Anlage entleeren.
7. Die hydraulischen Anschlüsse demontieren.
8. Die Wärmepumpe demontieren.
9. Entsorgung oder Recycling der Wärmepumpe unter Einhaltung der
geltenden örtlichen und nationalen Vorschriften durchführen.
7748629 - v03 - 08062020