Rücknahme von alten Geräten
Hat das Gerät ausgedient, nutzen Sie für das Altgerät das Rücknahme-
system der Telekom. Nähere Informationen auf www.telekom.de/altge-
raet-zurueckgeben oder bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof).
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt
vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten, alte
Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung
zuzuführen.
Bevor Sie das Endgerät entsorgen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die
Löschung aller persönlicher Daten und das Zurücksetzen auf die Werksein-
stellung.
Die Telekom ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter der
WEEE-Reg.-Nr.: DE 60800328 registriert. Hinweis für den Entsorgungs-
träger: Das Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens ist auf dem
Typenschild nach DIN EN 60062, Ziffer 5, angegeben.
Hersteller haben jährlich die Erfüllung der Zielvorgaben nach dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu veröffentlichen. Informationen
hierzu veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit.
Die Rückgabe von Mietgeräten wird über den Mietvertrag geregelt.
ANHANG
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