3 Produktbeschreibung
Allgemeine Hinweise zum
Strahlenschutz
Strahlenschutzbeauf-
tragter
Kontrollbereich
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gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,
Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-
schutzbehälters.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist jede unnötige Strahlenbe-
lastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung ist so
gering wie möglich zu halten. Beachten Sie dazu die folgenden drei
wichtigen Maßnahmen:
1
Abb. 4: Maßnahmen zum Schutz vor radioaktiver Strahlung
1
Abschirmung
2
Zeit
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Abstand
Abschirmung: Sorgen Sie für eine möglichst gute Abschirmung
zwischen der Strahlenquelle und sich selbst sowie allen anderen
Personen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehäl-
ter (z. B. SHLD-1) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (z. B. Blei,
Eisen, Beton etc.).
Zeit: Halten Sie sich so kurz wie möglich im strahlenexponierten
Bereich auf.
Abstand: Halten Sie möglichst großen Abstand zur Strahlenquelle.
Die Ortsdosisleistung der Strahlung nimmt quadratisch mit dem
Abstand zur Strahlenquelle ab.
Der Anlagenbetreiber muss einen Strahlenschutzbeauftragten benen-
nen, der die notwendigen Fachkenntnisse besitzt. Er ist verantwortlich
für die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung und für alle Maß-
nahmen des Strahlenschutzes.
Kontrollbereiche sind Bereiche, in denen die Ortsdosisleistung einen
bestimmten Wert überschreitet. In diesen Kontrollbereichen dürfen
nur Personen tätig werden, bei denen eine amtliche Personendo-
sisüberwachung stattfindet. Die jeweils gültigen Grenzwerte für den
Kontrollbereich finden Sie in der aktuellen Richtlinie der jeweiligen
Behörde (in Deutschland ist dies z. B. die Strahlenschutzverordnung).
Für weitere Informationen zum Strahlenschutz und zu Vorschriften in
anderen Ländern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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WEIGHTRAC 31 • Profibus PA
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