Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

5.10 Befüllung Der Anlage; Wasseraufbereitung - De Dietrich TWINEO EGC 25 Installations- Und Wartungsanleitung

Gas-brennwert-standkessel
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für TWINEO EGC 25:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

EGC 25
230V / 50Hz Versorgung
MBO PUMP Heizkesselpumpe
F6.3AT
Sicherung 6.3A
HMI
Schaltfeld Schnittstelle
X1...X20
Leiterplattenstecker PCU X112
L
Phase
N
Nullleiter
5.10 Befüllung der Anlage
28/05/2015 - 300026095-001-06
PCU
Primär-Kontrolleinheit X117 Oberer Temperaturwächter
SONDE DHW Brauchwasserfühler
SONDE EXT
Außenfühler
X111
PSU-Stecker
Wasserdruckmesser
X114
Rücklauffühler
X115
Vorlauffühler
5.10.1.

Wasseraufbereitung

In vielen Fällen können der Heizkessel und die
Zentralheizungsanlage mit normalem Leitungswasser befüllt werden,
und es ist keinerlei Wasseraufbereitung erforderlich.
WARNUNG
Keine chemischen Produkte zum Wasser der
Zentralheizung hinzufügen, ohne einen Experten für
Wasseraufbereitung konsultiert zu haben. Zum Beispiel
Frostschutzmittel, die Wasserhärte reduzierende Mittel,
Produkte zum Erhöhen oder Verringern des pH-Werts,
chemische Zusätze und/oder Hemmstoffe. Diese können
zu Fehlern am Heizkessel führen und den Wärmetauscher
beschädigen.
4
4
4
5.10.2.
Befüllung der Anlage
ACHTUNG
Vor der Befüllung die Ventile sämtlicher Heizkörper der
Anlage öffnen.
Um den Wasserdruck an der Anzeige ablesen zu können,
muss der Heizkessel eingeschaltet werden.
1. Kaltwasser-Eingang- und Heizungsvorlaufhähne öffnen.
2. Den Hahn zum Füllen/Leeren der Heizungsanlage öffnen.
T000181-B
X121 Umschaltventil
X21
Gasventil
X22
Zündtrafo
X41
BO PUMP 230V
X91
Gebläse
ZG
Hauptschalter
Bei nicht aufbereitetem Wasser muss der pH-Wert
des Wassers in der Anlage zwischen 7 und 9 liegen,
und bei aufbereitetem Wasser zwischen 7 und 8,5.
Die Maximalhärte des Wassers in der Anlage muss
zwischen 0,5 - 20,0 °dH liegen (Abhängig von der
gesamten installierten Leistung).
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere
Publikation Wasserqualitätsrichtlinien. Die Regeln
des erwähnten Dokuments müssen eingehalten
werden.
5. Anlage
41

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis