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Installation; Bestimmungen Für Frankreich; Bestimmungen Für Deutschland; Bestimmungen Für Sonstige Länder - De Dietrich C 210 Anleitung

Gasbrennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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1 Bestimmungen für Frankreich
DTU 24.1 und DTU 65.4 sowie Aktualisierungen legen die
technischen
Voraussetzungen
Heizungsinstallationsarbeiten zu erfüllen haben.
Wohngebäude
Installations- und Wartungsvorschriften:
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden Richtlinien
und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Geänderte Richtlinie vom 2. August 1977
Für Anlagen zur Verbrennung von Gas und verflüssigten
Kohlenwasserstoffen in Wohngebäuden und deren Nebenräumen
geltende Technische Richtlinien und Sicherheitsrichtlinien.
- Norm DTU P 45-204
Gasanlagen (früher DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen - April 1982 + Zusatz
Nr. 1 Juli 1984).
- Gesundheitsvorschrift der Departements
Für an das Stromnetz angeschlossene Geräte:
- Norm NF C 15-100 - Elektrische Niederspannungsanlagen -
Vorschriften.
2 Bestimmungen für Deutschland
Der Gas-Brennwertkessel (Heisswassererzeuger der Gruppe II) ist
nach der TRD 702 gebaut und wird in Heizungsanlagen nach DIN EN
12828
verwendet.
Die
Betriebsbedingungen
sind
ausgewiesenen Nennwärmeleistungen und der heiztechnischen
Anforderungen entspricht er der DIN 4702 Teil 6.
Bei der Installation und bei der Inbetriebnahme der Gas-
Brennwertkessel sind neben den örtlichen Bauvorschriften und
Vorschriften über Feuerungsanlagen noch nachfolgende Normen,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
- DIN 4705: Berechnung von Schornsteinabmessungen
3 Bestimmungen für sonstige Länder
- Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal unter Einhaltung der geltenden nationalen
Bestimmungen ausgeführt werden.
03/10/06 - 300001744-001-F
fest,
die
in
diesen
Richtlinien
genannten
zu
beachten.
Hinsichtlich

Installation

die
Installationsvorschriften:
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen unter Einhaltung
der geltenden Richtlinien und Normen ausgeführt werden. Hierzu
zählen insbesondere:
- Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden:
a. Allgemeine Vorschriften
Für alle Geräte:
- Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von Gas und
verflüssigten Kohlenwasserstoffen.
Danach entsprechend der Verwendung:
- Artikel CH - Heizung, Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und
Erzeugung von Dampf und Warmwasser/Brauchwasser.
b. Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen Gebäuden
(Krankenhäuser, Geschäfte etc ...).
Durch Anwendung von Artikel 25 des erweiterten Erlasses vom
02.08.1977, und Artikel 1 des erweiterten Erlasses vom 25.02.1999
muss der Installateur Konformitätszeugnisse ausstellen, die von den
mit der Aufsicht über Bau und Sicherheit von Gasanlagen
beauftragten Behörden bestätigt wurden:
- Unterschiedliche Modelle (Modelle 1, 2 oder 3) bei der Aufstellung
einer neuen Gasanlage
- "Modell 4", insbesondere nach Austausch eines Heizkessels durch
einen neuen
- DIN EN 12828 (Angabe Juni 2003): Heizungssysteme in
Gebäuden. Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen (bis einer
maximalen Betriebstemperatur von 105°C und einer maximalen
der
Leistung von 1 MW)
- DIN
4753:
Wasserwärmungsanlagen
Betriebswasser
- DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
(TRW)
- DVGW-TRGI:
Technische
einschliesslich Ergänzungen
- DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Technische Regeln für die
Gasbeschaffenheit
C 210 ECO
Öffentliche Gebäude
Konformitätsbescheinigung
für
Regeln
für
Trink-
und
Gasinstallationen,
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