Rezi
| Gehgestell
Gebo
| Gehgestell
1. Vorbemerkung
Lieber Benutzer,
Sie haben sich für ein hochwertiges Gehstell von B+B entschieden. Wir
bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Diese Bedienungsanleitung enthält alle nötigen Informationen zur
Bedienung des Gehgestells Rezi / Gebo.
Ihr Gehgestell ist sowohl für den Gebrauch im Haus als auch im Freien
ausgelegt.
Bitte lesen und beachten Sie vor der ersten Benutzung Ihres neuen
Gehgestells aufmerksam die Bedienungsanleitung. Diese ist ein
fester und notwendiger Bestandteil des Gehgestells. Bewahren Sie
die Bedienungsanleitung griffbereit auf und geben Sie diese bei
Weitergabe des Gehgestells mit.
Für Benutzer mit Sehbehinderung ist dieses Dokument als PDF-Datei
von unserer Internetseite www.bischoff-bischoff.com aus zugänglich.
Hinweis!
Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung können sich in unsere
Bedienungsanleitungen fehlerhafte Angaben eingeschlichen haben.
Technische Änderungen sind vorbehalten. Abbildungen können Zubehör
enthalten. Die jeweils aktuelle Version der Bedienungsanleitungen
finden Sie im Downloadbereich auf unserer Webseite:
www.bischoff-bischoff.com
1.1.
Zeichen und Symbole
4
4
Wichtig! Bezeichnet besonders nützliche
Informationen im jeweiligen Sachzusammenhang.
Achtung! Bezeichnet besonders sicherheitsrelevante
Hinweise. Bedienungsanleitung beachten!
2. Wichtige Sicherheitshinweise
2.1. Allgemeine Sicherheits
hinweise
•
Um Stürze und gefährliche Situationen zu vermeiden, den Umgang
mit Ihrem neuen Gehgestell erst auf ebenem, überschaubarem
Gelände üben.
•
Bei Einstellungen und Verstellungen am Gehgestell besteht
Klemmgefahr für Körperteile!
•
Das Gehgestell nicht auf Treppen oder Stufen verwenden.
•
Kollisionen mit anderen Gegenständen jeglicher Art vermeiden.
•
Nicht auf die Querstange setzen.
•
Nicht auf das Produkt stellen.
•
Hängen Sie keine Taschen oder andere Gegenstände an das
Gehgestell.
•
Die Lager- und Betriebsbedingungen beachten (s. Kap. 5)
•
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung,
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt hat
oder hätte führen können, unverzüglich ihrer, für Medizinprodukte
zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese gibt die Meldung
unverzüglich an die für den Betreiber zuständige Behörde weiter
und informiert weiterhin den Hersteller und die für den Hersteller
zuständige Behörde.
Das Gehgestell vor Sonneneinstrahlung und Hitze
schützen, um Verbrennungen durch aufgeheizte
Komponenten zu vermeiden
Das Gehgestell nur auf festem, ebenen
Untergrund benutzen.
Bischoff & Bischoff GmbH |2021-06-10- Revision: 1
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