VFG
| Gehhilfe
1. Vorbemerkung
Lieber Benutzer,
Sie haben sich für eine hochwertige Gehhilfe von Bischoff & Bischoff
entschieden. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Diese Bedienungsanleitung enthält alle nötigen Informationen zur
Bedienung der Gehhilfe VFG.
Ihr Gehhilfe ist sowohl für den Gebrauch im Haus als auch im Freien
ausgelegt.
Bitte lesen und beachten Sie vor der ersten Benutzung Ihrer neuen
Gehhilfe aufmerksam die Bedienungsanleitung. Diese ist ein
fester und notwendiger Bestandteil der Gehhilfe. Bewahren Sie
die Bedienungsanleitung griffbereit auf und geben Sie diese bei
Weitergabe der Gehhilfe mit.
Für Benutzer mit Sehbehinderung ist dieses Dokument als PDF-Datei
von unserer Internetseite www.bischoff-bischoff.com aus zugänglich.
Hinweis!
Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung können sich in unsere
Bedienungsanleitungen fehlerhafte Angaben eingeschlichen haben.
Technische Änderungen sind vorbehalten. Abbildungen können Zubehör
enthalten. Die jeweils aktuelle Version der Bedienungsanleitungen
finden Sie im Downloadbereich auf unserer Webseite:
www.bischoff-bischoff.com
1.1. Zeichen und Symbole
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Wichtig! Bezeichnet besonders nützliche
Informationen im jeweiligen Sachzusammenhang.
Achtung! Bezeichnet besonders sicherheitsrelevante
Hinweise. Bedienungsanleitung beachten!
2. Wichtige Sicherheitshinweise
2.1. Allgemeine Sicherheits-
hinweise
•
Um Stürze und gefährliche Situationen zu vermeiden, üben
Sie den Umgang mit Ihrer neuen Gehhilfe erst auf ebenem,
überschaubarem Gelände.
•
Bei Einstellungen und Verstellungen an der Gehhilfe besteht
Klemmgefahr für Körperteile!
•
Kollisionen mit anderen Gegenständen jeglicher Art vermeiden.
•
Hängen Sie keine Taschen oder andere Gegenstände an die
Gehhilfe.
•
Die Gehilfe ist beim Gehen so anzuwenden, daß die weniger
ausgestellten Füße zur Seite des Benutzers gerichtet sind, es besteht
sonst Stolpergefahr.
•
Die Lager- und Betriebsbedingungen beachten (s. Kap. 5).
•
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung,
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt hat
oder hätte führen können, unverzüglich ihrer, für Medizinprodukte
zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese gibt die Meldung
unverzüglich an die für den Betreiber zuständige Behörde weiter
und informiert weiterhin den Hersteller und die für den Hersteller
zuständige Behörde.
Die Gehhilfe vor Sonneneinstrahlung und Hitze
schützen, um Verbrennungen durch aufgeheizte
Komponenten zu vermeiden
Die Gehhilfe nur auf festem, ebenem Untergrund
benutzen.
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-07-13- Revision: 2
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