Rezi
| Gehgestell
Gebo
| Gehgestell
2.2. Zweckbestimmung
Das
Gehgestell
bewegungseingeschränkten
Indikationen (s. Kap. 2.3) konzipiert. Das maximale Benutzergewicht
von 120 kg darf nicht überschritten werden.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
2.3. Indikationen
Die Versorgung mit einem Gehgestell ist geeignet für Personen mit
eingeschränkter Muskelkraft und/oder eingeschränktem Gleichgewicht.
2.4. Kontraindikationen
Die Versorgung ist ungeeignet für Personen mit:
•
Gelenkschäden / Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an einem oder beiden Armen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
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ist
ausschließlich
zur
Unterstützung
Menschen
mit
den
angegebenen
2.5. Konformitätserklärung
von
Wir als Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass das Gehgestell Rezi / Gebo allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
2.6. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
•
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
•
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden, und
•
das Gehgestell unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt
wird.
2.7. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Produktlebensdauer beträgt bis zu zwei Jahre.
Voraussetzung dafür sind der bestimmungsgemäße Gebrauch sowie
die Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise gemäß
dieser Bedienungsanleitung.
Bischoff & Bischoff GmbH |2021-06-10- Revision: 1
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