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Garantie

Benutzungshinweise
Sie können mit Ihrem Mobiltelefon Melodien, Symbole und animierte Displayschoner herunterladen. Einige dieser Elemente können
Daten enthalten, die zu Funktionsstörungen bei Ihrem Mobiltelefon oder zu Datenverlusten führen können (z. B. durch Viren).
Aus diesem Grund übernimmt SAGEM SA keinerlei Verantwortung für (1) den Erhalt heruntergeladener Daten bzw. den Verlust
dieser Daten, (2) die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons, sowie (3) Schäden, die durch den Erhalt der
heruntergeladenen Daten bzw. durch den Verlust der genannten Daten entstehen. Außerdem schließt SAGEM SA jegliche
Gewährleistung für Fehler aus, die durch den Erhalt von heruntergeladenen Daten entstehen, die nicht mit den von SAGEM SA
festgelegten Spezifikationen übereinstimmen. Die Fehlerdiagnose und Reparatur eines Mobiltelefons, das aufgrund solcher
heruntergeladener Daten nicht mehr funktionsfähig ist, erfolgt deshalb auf Kosten des Kunden.
Garantiebestimmungen
Wenn Sie die Garantie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Vertrags und der
entsprechenden Verkaufsdokumente an Ihren Händler.
Sollte das Mobiltelefon Funktionsstörungen aufweisen, wird er Sie bei der weiteren Vorgehensweise beraten.
1.
Die Garantiefrist für das neue Gerät (ausgenommen Verbrauchsteile) sowie für mit dem Mobiltelefon geliefertes neues Zubehör,
beträgt für Ersatzteile und Reparatur (ausgenommen Versand) zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts
durch den Kunden bei SAGEM SA bei Vorlage des Kaufvertrags, auf dem das Kaufdatum des Geräts ausgewiesen ist.
Mobiltelefone, die während der Garantiefrist repariert oder standardmäßig ersetzt wurden, sind nach Ablauf der folgenden
beiden Daten mit einer Garantie auf Ersatzteile und Reparatur ausgestattet:
Ablauf der oben genannten Garantiefrist von zwölf (12) Monaten oder drei (3) Monaten nach Beginn des von SAGEM SA
geleisteten Supports.
Bei Zweifelsfällen unterliegt das Mobiltelefon den Gewährleistungsbestimmungen zu Folgeerscheinungen von Fehlern oder
verborgenen Defekten in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und nachfolgenden Artikeln des bürgerlichen Gesetzbuches von
Frankreich.
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Telefone nach alleiniger Wahl von SAGEM SA ersetzt oder kostenlos repariert.
Hierbei muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Garantieleistung erforderlich ist, bei
einem autorisierten Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und Versicherung) zur
Rücksendung des Telefons an die vom SAGEM SA-Kundendienst angegebene Adresse (Telefonnummer ist auf dem
Lieferschein angegeben) vom Kunden getragen werden.
Gemäß den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen übernimmt SAGEM SA keine Haftung, weder ausdrücklich noch
konkludent, für Garantieleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem übernimmt
SAGEM SA keine Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B. Schäden durch Auftrags- bzw.
Ertragseinbußen oder andere finanzielle oder kommerzielle Verluste), ganz gleich, ob solche Schäden im Garantiefall auftreten
oder nicht.
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