Schrägaufzug GEDA-LIFT 200 STANDARD, 250 COMFORT und FIXLIFT 250
15 Entsorgung des Aufzuges
Der Aufzug ist am Ende seiner Lebensdauer fachgerecht zu demontieren und entsprechend den
nationalen Bestimmungen zu entsorgen.
• Beachten Sie bei der Entsorgung von Komponenten des Aufzuges:
Öl/Fett ablassen und umweltgerecht entsorgen
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Metallteile der Wiederverwertung zuführen
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Kunststoffteile der Wiederverwertung zuführen
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Elektrische Komponenten zur Sondermüllverwertung geben.
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Empfehlung: Nehmen Sie mit dem Hersteller Kontakt auf oder beauftragen Sie ein Fachunternehmen
mit der vorschriftsmäßigen Entsorgung.
16 Garantie
Die Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe
Rechnung oder Lieferschein). Nicht unter die Garantie fallen Schäden oder Mängel die aus nicht
vorschriftsmäßigem elektrischen Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Nichtbeachtung der
Montage- und Betriebsanleitung entstehen. Ausgenommen sind ebenfalls elektrische Leitungen und
Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen. Es bleibt uns vorbehalten zu bestimmen, wie und
durch wen die Mängel zu beheben sind.
Montage und Betriebsanleitung
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BL 044 D Ausgabe 03.2007