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Betrieb; Sicherheitshinweise; Unerlaubte Betriebsweise - GEDA Fixlift 250 Montage- Und Betriebsanleitung

Schrägaufzug für lasten
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Inhaltsverzeichnis

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Schrägaufzug GEDA-LIFT 200 STANDARD, 250 COMFORT und FIXLIFT 250

10 Betrieb

10.1 Sicherheitshinweise

Der Aufzug darf nur von einer vom Unternehmer bestimmten Fachkraft
bedient werden. Diese Fachkraft muss mit der Montage- und Betriebsanleitung
vertraut sein, über ausreichende Erfahrung verfügen und über die bestehenden
Gefahren im Umgang mit dem Aufzug unterrichtet sein.
Die Personenbeförderung ist verboten!
• Bedienungsperson (siehe Kap. 3)
• Gefahrenbereich des Aufzuges absperren und durch ein Warnzeichen kennzeichnen.
• Die Bedienung des Aufzuges hat außerhalb des Gefahrenbereichs zu erfolgen.
• Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung, z. B. Hindernissen im Arbeits-
und
Verkehrsbereich
Verkehrsbereich, vertraut machen.
• Die Bedienungsperson muss das Lastaufnahmemittel immer gut einsehen können und hat während
der Fahrt die Lastbühne oder das Lastaufnahmemittel zu beobachten.
• Den Aufzug grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern! - Bei Arbeitsende/Pausen
Handsteuerung sicher verwahren.
• Bleibt das beladene Lastaufnahmemittel während des Betriebes durch eine Störung stehen, ist die
Bedienungsperson verpflichtet, die Last zu bergen. - Niemals ein beladenes Lastaufnahmemittel
unbeaufsichtigt stehen lassen!
• Die Last muss gleichmäßig auf dem Lastaufnahmemittel verteilt werden.
• Nicht unter der Last aufhalten oder arbeiten.
• Mindestens einmal pro Tag auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen. Festgestellte
Veränderungen oder Störungen sofort der Unternehmensleitung oder deren Beauftragten melden.
Aufzug gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
• Nationale Unfallverhütungsvorschriften bzw. Arbeitsplatzvorschriften
Betriebssicherheitsverordnung.
• Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe).
• Sperrige Teile nicht seitlich über die Lastbühne hinausragend transportieren.
• Die Ladung ist sicher zu platzieren, Material, das zum Verrutschen neigt oder höher ist als die
Bühne bzw. umfallen könnte, muss gesichert werden. (Denken Sie auch an plötzlich aufkommende
Winde)
• Leichtgängigkeit der Seilbruchsicherung prüfen
• Aufzugsbetrieb nur in Schräglage erlaubt.
• Sicherheitshinweise in Kap. 4 sind ebenfalls zu beachten.
• Lastaufnahmemittel nicht betreten!

10.2 Unerlaubte Betriebsweise

• Überschreiten der Tragfähigkeit (siehe auch Belastungstabelle).
• Überschreiten von einer maximalen Leiterlänge von 19m.
• Einseitiges Beladen des Lastaufnahmemittels.
• Lastbühne oder Lastaufnahmemittel darf nach Arbeitsende nicht oben sein.
• Überstehende Lasten sind nicht erlaubt!
• Der Betrieb des Aufzuges ist einzustellen bei:
Windgeschwindigkeiten über 45 km/h (=Windstärke 5-6; starker Wind).
-
Temperaturen unter –20°C.
-
Schäden oder sonstigen Störungen.
-
fehlender wiederkehrende Prüfung (siehe Kap. 4.3.1).
-
Montage und Betriebsanleitung
und
notwendige
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Absicherung
der
Baustelle
zum
öffentlichen
beachten, insbesondere die
BL 044 D Ausgabe 03.2007

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