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Canon imageFORMULA P-150 Referenzhandbuch Seite 2

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Inhaltsverzeichnis

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VOR DEM ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN
DISKETTENPACKUNG BITTE AUFMERKSAM
LESEN
CANON SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
WICHTIG - LESEN SIE DIESEN VERTRAG, BEVOR SIE
DIE VERSIEGELTE DISKETTENPACKUNG ÖFFNEN!
DURCH ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN
DISKETTENPACKUNG ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
Dieses juristische Dokument ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen und
CANON ELECTRONICS INC. (im Folgenden „Canon"). DURCH ÖFFNEN
DER VERSIEGELTEN DISKETTENPACKUNG ERKLÄREN SIE SICH DAMIT
EINVERSTANDEN, DIE BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES
EINZUHALTEN. WENN SIE MIT DIESEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN
NICHT EINVERSTANDEN SIND, SO DÜRFEN SIE DIE DISKETTENPACKUNG
NICHT ÖFFNEN. GEBEN SIE IN DIESEM FALL DEN CANON SCANNER UND
DIE UNGEÖFFNETE DISKETTENPACKUNG MIT DEN CANON-EIGENEN
BZW. DEM LIZENZNEHMER GEHÖRENDEN SCANNERTREIBER-
SOFTWAREPROGRAMMEN UND/ODER SCANNER-UTILITY-
SOFTWAREPROGRAMM (IM FOLGENDEN „SOFTWARE") UND DIE
DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION SOWIE ALLE ANDEREN TEILE DES
ERWORBENEN PRODUKTS UNVERZÜGLICH DA, WO SIE DAS PRODUKT
ERWORBEN HABEN, ZURÜCK; DER ERWERBSPREIS WIRD IHNEN VOLL
ZURÜCKERSTATTET, SOLANGE DIE VERSIEGELUNG UNBESCHÄDIGT
IST.
In Anbetracht des Rechts, die SOFTWARE zu benutzen, erklären Sie sich mit
den folgenden Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden.
1. LIZENZERTEILUNG: Canon gewährt Ihnen das einfache, nicht-
ausschließliche und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der
SOFTWARE nur auf einem einzigen Computer zu benutzen. Als
Lizenznehmer dürfen Sie die SOFTWARE in physischer Form von einem
Computer auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu jedem
Zeitpunkt immer nur auf einem einzigen Computer genutzt wird.
Sie dürfen die SOFTWARE weder weitergeben, unterlizenzieren, verkaufen,
vermieten, verleasen, verleihen, an einen Dritten übergeben oder einem
Dritten sonstwie zugänglich machen oder die SOFTWARE aus dem Land, in
dem sie ursprünglich erworben wurde, in ein anderes Land senden oder
bringen, ohne gegebenenfalls die erforderliche Genehmigung der
entsprechenden Regierung einzuholen. Die SOFTWARE und das zugehörige
schriftliche Material darf weiterhin nicht kopiert, dupliziert, übersetzt oder in
eine andere Programmiersprache konvertiert werden, außer dies wird in
diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt.
2
Änderung, Disassemblierung, Dekompilierung oder Reverse Engineering
der SOFTWARE sowie der zugehörigen Dokumentation durch den
Lizenznehmer oder durch Dritte sind untersagt. Falls diese Bestimmung
nicht der gängigen Rechtsprechung entspricht, ist sie gegenstandlos.
2. SICHERUNGSKOPIE: Das Anfertigen einer einzigen Reservekopie der
SOFTWARE nur zu Sicherungszwecken oder das Anfertigen einer Kopie der
SOFTWARE auf dem permanenten Datenträger (z. B. Festplatte) Ihres
Computers und das Behalten des Originals zu Sicherungszwecken ist
erlaubt. Falls diese Bestimmung nicht der gängigen Rechtsprechung
entspricht, ist sie gegenstandlos; jegliches weitere Kopieren der SOFTWARE
stellt eine Verletzung dieses Vertrags dar. Sie sind verpflichtet, auf der
Reservekopie den Urheberrechtsvermerk anzubringen bzw. ihn darin
aufzunehmen.
3. SUPPORT UND AKTUALISIERUNG: Canon, die Canon-
Geschäftsstelle, der Verkäufer oder Händler ist nicht verantwortlich für die
Pflege der SOFTWARE oder Unterstützung des Kunden bezüglich der
Verwendung der SOFTWARE. Für die SOFTWARE werden weder
Aktualisierungen, Reparaturen noch Support angeboten.
4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Canon, die Canon-Geschäftsstelle, der
Verkäufer oder Händler können nicht garantieren, dass ein ununterbrochener
Service möglich ist oder dass keine Fehler auftreten bzw. diese Fehler
korrigiert werden. Aus diesem Grunde wird die SOFTWARE im „Ist-Zustand"
ohne jegliche Garantie lizenziert. Sollte die Diskette, auf der die SOFTWARE
aufgezeichnet ist, fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung
während der Gewährleistungszeit von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum
verlangen, wobei das Kaufdatum durch eine Rechnung oder Quittung belegt
werden muss. Die eingeschränkte Garantie gilt nicht, wenn die
Beschädigung der Diskette auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche
Anwendung der SOFTWARE zurückzuführen ist, und darf sich nicht auf eine
andere Person als den ursprünglichen Benutzer der SOFTWARE ausdehnen.
CANON, DIE CANON-GESCHÄFTSSTELLE, DER VERKÄUFER ODER
HÄNDLER ÜBERNEHMEN KEINERLEI STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN,
DARUNTER GARANTIEN ZUR HANDELSÜBLICHEN BRAUCHBARKEIT
ODER NUTZBARKEIT ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK BEZÜGLICH DER
SOFTWARE ODER DES ZUGEHÖRIGEN SCHRIFTLICHEN MATERIALS.
WEDER CANON NOCH DIE CANON-GESCHÄFTSSTELLE; DER
VERKÄUFER ODER HÄNDLER KANN FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN
HAFTBAR GEMACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN
ODER SONSTIGE VERLUSTE WIE ENTGANGENE GEWINNE, AUSGABEN
ODER UNANNEHMLICHKEITEN, DIE EVENTUELL DURCH DIE SOFTWARE
VERURSACHT WURDEN ODER DARAUS RESULTIEREN.
CANON, DIE CANON-GESCHÄFTSSTELLE, DER VERKÄUFER ODER
HÄNDLER IST KEINESFALLS VERPFLICHTET, SIE GEGEN JEGLICHE
ANSPRÜCHE ODER DURCH DRITTE ANGESTRENGTE
GERICHTSVERFAHREN SCHADLOS ZU HALTEN, WENN ES DARUM GEHT,
DASS DIE SOFTWARE ODER DAS ZUGEHÖRIGE SCHRIFTLICHE
MATERIAL ODER DEREN VERWENDUNG DAS GEISTIGE EIGENTUM
DIESER DRITTEN PARTEI ANGEBLICH VERLETZT.
DAS OBEN GESAGTE UMFASST CANONS GESAMTE HAFTUNG UND DEN
EXKLUSIVEN RECHTSBEHELF DES LIZENZNEHMERS IN VERBINDUNG
MIT DER SOFTWARE UND DEM ZUGEHÖRIGEN SCHRIFTLICHEN
MATERIAL.
5. HDAUER DES VERTRAGS: Dieser Vertrag tritt nach Öffnen der
versiegelten Diskettenpackung in Kraft und bleibt in Kraft, bis er beendet
wird. Sie können diesen Vertrag beenden, indem Sie die SOFTWARE und
alle Kopien vernichten. Dieser Vertrag endet ebenfalls, wenn eine Bedingung
des Vertrags verletzt wird. Anschließend müssen Sie sofort die SOFTWARE
und alle Kopien vernichten; darüber hinaus kann Canon seine
entsprechenden Rechte gerichtlich durchsetzen.
6. HINWEIS AUF EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-
REGIERUNG: Die SOFTWARE wird mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN
geliefert. Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung unterliegt den
Einschränkungen nach Unterabschnitt (c) (1) (ii) der Klausel „Rights in
Technical Data and Computer Software" in DFARs 252.227-7013 oder nach
Unterabschnitt (c) (1) und (2) der „Commercial Computer Software
Restricted Rights Clause" in FAR 52.227-19, je nach Anwendbarkeit.
7. TEILNICHTIGKEIT: Falls eine Bedingung dieses Vertrags von einem
Gericht oder Tribunal kompetenter Rechtsprechung für rechtswidrig erklärt
oder befunden wird, ist diese Bedingung null und nichtig bezüglich der
Rechtsprechung dieses Gerichts oder Tribunals, und die restlichen
Bedingungen dieses Vertrags behalten volle Gültigkeit und bleiben in Kraft.
8. BESTÄTIGUNG: DURCH ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN
DISKETTENPACKUNG BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG
GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DIE BEDINGUNGEN DES
VERTRAGS EINHALTEN. SIE SIND EBENFALLS EINVERSTANDEN, DASS
DIESER VERTRAG DIE VOLLSTÄNDIGE UND EXKLUSIVE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZWISCHEN IHNEN UND CANON
BEZÜGLICH DIESER ANGELEGENHEIT DARSTELLT UND DASS ER ALLE
ANGEBOTE UND VORHERIGEN VERTRÄGE - GANZ GLEICH, OB
MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH - UND ALLE ANDEREN ABSPRACHEN
ZWISCHEN IHNEN UND CANON BEZÜGLICH DIESER ANGELEGENHEIT
AUSSER KRAFT SETZT. KEINE ERGÄNZUNG ZU DIESEM VERTRAG IST
WIRKSAM, WENN SIE NICHT VON EINEM ORDNUNGSGEMÄSS
BESTELLTEN VERTRETER VON CANON UNTERZEICHNET WURDE.
Falls Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Canon aus einem anderen
Grunde ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Canon-
Geschäftsstelle, die in der Dokumentation zur Software aufgelistet ist.

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