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LIFTLUX - SCHERENARBEITSBÜHNEN

Nachtrag

zu Kapitel 1.4:
zu Kapitel 9:
Ausschluß der Gewährleistung für justierbare Elemente
Alle mechanisch einstellbare Elemente wie Endschalter, Druckschalter etc. unterliegen nach drei
Monaten bzw. 200 Betriebsstunden der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Arbeitsbühne.
Das bedeutet, nach dieser Zeit wird keine Garantie anerkannt, die sich auf das Nachjustieren
dieser Elemente bezieht.
Vor Vermietung der Arbeitsbühne hat sich der Betreiber von der korrekten Funktion der Schalter
zu überzeugen, bzw falls erforderlich, eine Nachjustage durchzuführen.
Gewährleistung
Kontroll- und Wartungsarbeiten
32

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