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Andere Behördliche Bestimmungen; Behördliche Bestimmungen Für Länder/Regionen Der Eu; Telekommunikationswarnhinweis Für Neuseeland - HP 300 Handbuch

Laserjet mfp analog fax accessory 300
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Andere behördliche Bestimmungen
Behördliche Bestimmungen für Länder/Regionen der EU
Dieses Gerät wurde für den Betrieb in allen Ländern/Regionen der europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (öffentliche Fernsprechnetze) konzipiert. Die Netzkompatibilität hängt von
internen Softwareeinstellungen ab. Wenden Sie sich an die Lieferfirma des Geräts, wenn Sie das Gerät
in einem anderen Telefonnetz verwenden möchten. Weitere Produktunterstützung erhalten Sie bei
Hewlett-Packard unter den auf dem beiliegenden Support-Flugblatt angegebenen Rufnummern.
Telekommunikationswarnhinweis für Neuseeland
1.
Die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Endgerät bedeutet lediglich, dass die
Telefongesellschaft davon ausgeht, dass das Gerät den Mindestanforderungen für den Anschluss
ans Netz entspricht. Sie stellt weder eine Empfehlung des Produkts durch die Telefongesellschaft
noch eine Garantie dar. Darüber hinaus gewährleistet eine solche Genehmigung nicht, dass das
Gerät in jeder Hinsicht mit anderen genehmigten Geräten unterschiedlicher Marken oder Modelle
ordnungsgemäß funktioniert. Sie impliziert auch nicht, dass ein Produkt mit allen Diensten des
Telekommunikationsnetzes kompatibel ist.
Das Gerät kann nicht unter allen Bedingungen für einen korrekten Betrieb mit der höheren
Geschwindigkeit, die für es angegeben ist, betrieben werden. Verbindungen mit 33.600 Bit/s und
56.000 Bit/s werden beim Anschluss an einige PSTN-Implementierungen wahrscheinlich auf
geringere Übertragungsgeschwindigkeiten begrenzt. Die Telefongesellschaft übernimmt keine
Haftung für daraus entstehende Probleme.
2.
Trennen Sie das Gerät bei Beschädigung unverzüglich vom Netz. Entsorgen Sie es, oder lassen
Sie es reparieren.
3.
Dieses Modem darf nicht auf eine Weise verwendet werden, die für andere Kunden der
Telefongesellschaft eine Belästigung darstellen würde.
4.
Das Gerät ist auf Impulswahl eingestellt, während die Telefongesellschaft standardmäßig das
DTMF-Tonwahlverfahren verwendet. Es gibt keinerlei Garantie, dass die Leitungen der
Telefongesellschaft immer Impulswahl unterstützen.
Wenn das Gerät an dieselbe Leitung wie ein anderes Gerät angeschlossen wird, kann die
Impulswahl ein "Klingeln" oder ein anderes Geräusch verursachen und eventuell auch zu einer
falschen Antwort führen. Bei solchen Problemen sollte sich der Benutzer nicht an die Störungsstelle
der Telefongesellschaft wenden.
Die bevorzugte Wahlmethode ist das DTMF-Tonwahlverfahren, da es schneller als die
(dekadische) Impulswahl ist und in fast allen Vermittlungsstellen in Neuseeland ohne weiteres zur
Verfügung steht.
5.
Warnhinweis: Bei einem Stromausfall können keine Notrufe oder sonstigen Anrufe von diesem
Gerät aus getätigt werden.
6.
Unter Umständen bietet das Gerät keine Anrufübergabe an ein anderes Gerät, das an dieselbe
Leitung angeschlossen ist.
7.
Einige Parameter, die für die Erfüllung der Anforderungen der Telefongesellschaft notwendig sind,
hängen von dem Gerät (PC) ab, das mit diesem Gerät verbunden ist. Das verbundene Gerät muss
so eingestellt sein, dass es innerhalb der folgenden Grenzwerte, die in den Spezifikationen der
Telefongesellschaft festgelegt sind, arbeitet:
DEWW
Andere behördliche Bestimmungen
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