Garantieansprüche – Service – mögliche Kosten.
5 Jahre Garantie auf alle Matratzen, BOXSPRING und TOPPER-
Kerne ab dem Kaufdatum. Bezüge, BOXSPRING-Stoffe, Griffe und
Schlaufen sind von dieser verlänger ten Garantie ausgenommen, da
die Dauerhaltbarkeit wesentlich von der jeweiligen Pflege abhängig ist
und die Beanspruchung individuell sehr unterschiedlich ist. Zur Ver-
meidung von Schäden, die nicht unter unsere Garantie fallen und zur
Verlängerung der Nutzungsdauer, beachten Sie deshalb auch beson-
ders die Pflegehinweise und die Ausführung in der Bedienungsanlei-
tung. Auch für Nachfolgeschäden haftet hülsta über den gesetzlichen
Rahmen hinaus nicht.
Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen
Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Hierbei halten wir uns
eine zwei malige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich vor. Die
Gewährleistun gen sind in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum
völlig kostenfrei. Im 3. Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung
als Ausgleich für die Nutzung um 40 % des Kaufpreises. Im 4. Jahr um
weitere 20 % auf 60 % des Kaufpreises und im 5. Jahr wiederum um
20 % auf 80 % des Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit
wird durch von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt
noch unterbrochen, d. h. die Gewährlei stungszeit endet in jedem Fall
5 Jahre nach Kaufdatum. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind
die o. g. Leistungen durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten
gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des
Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.
3 Jahre Garantie auf Elektroteile
Für Nachfolgeschäden haftet hülsta nicht. Zur Inanspruchnahme
von Garantieleistungen muss detailliert ein Mangel angezeigt wer-
den. Wenden Sie sich bitte dazu mit diesem Gütegarantie-Paß und
der Rechnung an Ihren hülsta-Fachhändler. Ohne diese Unterlagen
können keine Gewährleistungen geltend gemacht werden. Wird der
Mangel anerkannt, liegt in der Garantiezeit ein Garantiefall vor. Wird
der Mangel vorbehaltlich einer Überprüfung im Werk aufgenommen,
entscheidet die Analyse im Werk über die Anerkennung eines Garan-
tiefalles.
Der Garantiefall
Wenden Sie sich bitte mit diesem Gütegarantie-Paß und der Rech-
nung an Ihren hülsta-Fachhändler. Ohne diese Vorlagen können keine
Gewährlei stungsansprüche geltend gemacht werden. Als Beginn der
Garantie gilt das Datum der Rechnung Ihres Fachhändlers.
Die hülsta-Garantie bezieht sich auf Material- und Herstellungs-
fehler. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder eine
gebrauchsüb liche Abnutzung hervorgerufen werden, fallen nicht unter
die Garantiean sprüche.
Auch für Beratungsfehler des Verkäufers im Handel haftet hülsta nicht.
Garantiefälle werden nach unserer Wahl durch Reparatur oder Aus-
tausch behoben. Sollte eine Reparatur oder ein Austausch des betref-
fenden Modells nicht mehr möglich sein, halten wir uns das Recht vor,
ein vergleich bares Produkt zu liefern. Der Reklamationsfall unterbricht/
verlängert die Garantiezeit nicht. Sog. Stockflecken erkennt hülsta
grundsätzlich nicht als Beanstandungs grund an. Sie entstehen durch
Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter/in der Matratze und stehen in kei-
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nerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien.
Auch sind Farbveränderungen bei Matratzen schäumen normal. Eben-
so eine Faltenbildung im Bezug als Folge der Nutzung und/oder einer
Verstellung der Unterfederung. Daher werden diese Aspekte nicht als
Reklamation anerkannt. Stark verschmutzte BOXSPRING-Komponen-
ten, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunk-
ten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleis-
tung ausgeschlossen.
9. Service
Bitte informieren Sie sich vor Inanspruchnahme über evtl. anfallende
Kosten. Wenn Sie den Service Ihres hülsta-Fachhändlers anfordern,
berücksichti gen Sie dabei bitte, dass nach Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist Kosten für diesen Service (Arbeits- und Fahrtkos-
ten, Verpackungs- und Frachtkosten) zu Lasten des Kunden anfallen
können.
10. Recycling / Entsorgung
Die Recycling- oder Entsorgungsmöglichkeiten von Matratzen,
BOXSPRING und TOPPER sind länderspezifisch geregelt. Bitte infor-
mieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde oder fragen Sie Ihren
Fachhändler.
Der Antrieb Ihres hülsta Motor-BOXSPRING-Bettes enthält Elektro-
nikbauteile, Kabel, Metalle, Kunststoffe usw. Der Antrieb ist gemäß
den geltenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes zu entsor-
gen. Gemäß Elektro-Altgeräte Verordnung gehört der Antrieb Ihres
Boxspring-Bettes zu den Elektro-Großgeräten (WEEE- Deutschland),
darf damit nicht zum Sperrmüll etc. Der Antrieb muss separat über
die Elektroschrott-Sammelstellen entsorgt werden. Der Antrieb ist mit
vertretbarem Aufwand aus dem Boxspring-Bett zu entfernen.
Diese Anleitung ist eine wesentliche Hilfe für die erfolgreiche und ge-
fahrlose Demontage/Montage des Antriebs in das motorische BOX-
SPRING-Bett. Die Montage/Demontage-Anleitung hilft Ihnen, Gefah-
ren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermindern
und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Maschine zu erhöhen.
VORSICHT
Beachten Sie unbedingt die Hinweise in dieser Anleitung! So verhin-
dern Sie, dass durch Fehler bei der Montage oder beim Anschluss
• Verletzungs- und Unfallgefahren entstehen und
• das Antriebssystem oder das Endprodukt beschädigt werden kann.
Dazu Stecker ziehen (Abb. 8 ), Box seitlich aufstellen (gegen kippen
sichern). Stecker von Netzanschluss und Handschalter/Empfänger
ziehen. (Abb. 9) Verschraubungen des Antriebstrang in der Anbindung
zur Box entfernen (siehe Abb. 10 - Abb. 11 eine 2. Person sollte den
Antriebsstrang dabei festhalten) Mit einem Dorn oder vergleichbaren
Gegenstand die Verbindungsbolzen des Antriebes zum Antriebsstrang
entfernen (Abb. 12) - damit ist der Antrieb frei und kann über den Elek-
troschrott entsorgt werden. Die übrigen Teile der Box gemäß den lan-
desspezifischen Regelungen entsorgen.
Abb. 8
Abb. 9
Abb. 10
Abb. 11
Abb. 12
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