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Praktische Ausstattung Und Notfallzubehör; Leuchtmittel; Beladung; Technische Vorschriften - Pilote P696D Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 124
3.3 Praktische Ausstattung und Notfallzubehör
Sie müssen eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitführen (Achtung: Es gibt in jedem Land andere Vorschriften; erkundigen
Sie sich für jedes Land.) Führen Sie auch eine Mindestausstattung wie zum Beispiel Straßenkarte, Reiseapotheke, Werkzeug,
Ersatz-Glühbirnen und Ersatz-Sicherungen, Wasserschlauch und ein 230 V-Verlängerungskabel mit.
Beschaffen Sie sich Werkzeug zum Beseitigen von Schnee (Schneeschaufel, Besen usw.), um die Trittstufe, das
Dach, die Fenster zu putzen und die Fahrzeugumgebung zu reinigen.

3.3.1 Leuchtmittel

Für die vorderen Leuchten: Beachten Sie bitte das Handbuch des Herstellers.
Für die Positionsleuchten oben verwenden Sie: Lampentyp C5W – 12 V/5 W
Für die Nebelscheinwerfer der vollintegrierten Wohnmobile verwenden Sie ausschließlich: Lampentyp H7 – 12 V/55 W
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3.4 Beladung

3.4.1 Technische Vorschriften

Ihr Wohnmobil wurde gemäß den zu beachtenden technischen Vorschriften entworfen und zugelassen, u.a.:
maximal zulässiges Gesamtgewicht (nur Fahrzeug)
maximal zulässige Anhängelast (für den Anhänger)
maximal zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Fahrzeug + Anhänger)
maximal zulässige Achslast
Gewicht im fahrbereiten Zustand („Hinweis", Seite 145)
Feld F1: maximal zulässiges Gesamtgewicht
Feld F3: maximal zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
Feld G: Masse im fahrbereiten Zustand
Das Typenschild (im Motorraum) gibt an:
maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs
maximal zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
maximale Achslast (1, 2 oder 3 Achsen)

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