Gehäusedeckelarretierung
Bei den Einkammergehäuseausführungen muss vor der Inbetriebnahme und dem Einsatz der
VEGAVIB 61, 63 in explosionsfähiger Atmosphäre der Gehäusedeckel bis zum Anschlag hineinge-
dreht sein. Er ist durch Herausdrehen der Deckelarretierungsschraube bis zum Anschlag zu sichern.
Einkammergehäuse
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Deckelarretierungsschraube
Errichtung
Die VEGAVIB 61, 63 sind so zu errichten, dass ein Knicken oder Pendeln des Messfühlers unter Be-
rücksichtigung der Behältereinbauten und der Strömungsverhältnisse im Behälter mit hinreichender
Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies gilt insbesondere für Distanzrohrlängen über 3 m.
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Wichtige Hinweise für die Montage und Wartung
Allgemeine Hinweise
Für die Montage, die elektrische Installation, die Inbetriebnahme und die Wartung des Gerätes
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
•
Das Personal muss über die Qualifikation entsprechend seiner Funktion und Tätigkeit verfügen
•
Das Personal muss im Explosionsschutz ausgebildet sein
•
Das Personal muss mit den entsprechenden gültigen Vorschriften vertraut sein, z. B. Projektie-
rung und Errichtung entsprechend der IEC/EN 60079-14
•
Bei Arbeiten am Gerät (Montage, Installation, Wartung) ist sicherzustellen, dass keine explo-
sionsfähige Atmosphäre vorhanden ist, wenn möglich, Versorgungsstromkreise spannungslos
schalten
•
Gerät entsprechend den Herstellerangaben, der EU-Baumusterprüfbescheinigung und entspre-
chend den gültigen Vorschriften, Regeln und Normen installieren
•
Veränderungen am Gerät können den Explosionsschutz und somit die Sicherheit beeinträch-
tigen, daher ist es nicht zulässig, dass Reparaturen durch den Endverbraucher durchgeführt
werden
•
Veränderungen dürfen nur durch von der Firma VEGA autorisiertes Personal durchgeführt
werden
•
Nur zugelassene Ersatzteile verwenden
•
Für den Ein- und Anbau von in den Zulassungsunterlagen nicht enthaltenen Komponenten
sind nur solche zugelassen, die dem auf dem Deckblatt angegebenen Normenstand technisch
entsprechen. Sie müssen für die Einsatzbedingungen geeignet sein und eine gesonderte
VEGAVIB 61, 63
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