Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Überprüfungen; Regelmäßige Überprüfungen; Überprüfung Der Eignung Eines Geräts; Zustand Der Maschine - Haulotte H12 SD Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG -H12SD/SDX/SDE-H15SD/SDX/SDE-H18SDX
1.4 -
ÜBERPRÜFUNGEN
Die nationalen gesetzlichen Bestimmungen im Einsatzland beachten.
In FRANKREICH gelten die Verfügung vom 9. Juni 1993 und der
Runderlaß DRT 93-22 von September 1993, die folgendes vorsehen:
1.4.1 - Regelmäßige Überprüfungen
Das Gerät muß in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten auf eventuelle
Schäden überprüft werden, die zu Unfällen führen könnten.
Diese
Prüfungen
sind
durchzuführen, die vom Leiter des Unternehmens eigens dazu beauftragt
werden und unter seiner Verantwortung handeln (betriebsinternes oder
externes
Personal)
Arbeitsgesetzbuches.
Die
Prüfungsergebnisse
dokumentiert, das vom Leiter des Unternehmens angelegt wird und vom
Arbeitsaufsichtsbeamten
Unternehmens (falls vorhanden) zusammen mit dem Verzeichnis des
beauftragten Prüfungspersonals jederzeit eingesehen werden kann
(Artikel R 233-5 des Arbeitsgesetzbuches).
HINWEIS :
Dieses Register kann bei den Berufsverbänden, in bes-
timmten Fällen beim OPPBTP sowie bei privaten
Präventionseinrichtungen angefordert werden.
Die mit der Durchführung der Prüfungen beauftragten Personen müssen
mit der Materie der Unfallverhütung vertraut sein (Artikel R 233-11 des
Dekrets Nr. 93-41).
Arbeiter dürfen während des Betriebs der Maschine grundsätzlich keine
Prüfungen durchführen (Artikel R 233-11 des Arbeitsgesetzbuches).
1.4.2 - Überprüfung der Eignung eines Geräts
Der Leiter des Unternehmens, in dem die Ausrüstung eingesetzt wird, hat
sich von der Eignung des Geräts zu überzeugen, d.h. sicherzustellen, daß
dieses in der Lage ist, die geplanten Arbeiten ohne Sicherheitsrisiko
auszuführen, und daß es nach den Hinweisen der Bedienungsanleitung
eingesetzt wird. In der genannten französischen Verfügung vom 9. Juni
1993 wird außerdem auf Probleme in Verbindung mit der Vermietung, der
Überprüfung des Zustandes der Maschine, der Prüfung vor der erneuten
Inbetriebnahme nach einer Reparatur sowie auf die Bedingungen in
Verbindung mit der statischen Prüfung (Koeffizient 1,25) und der
dynamischen Prüfung (Koeffizient 1,1) hingewiesen. Jeder Benutzer, dem
die Haftung obliegt, hat sich über die Bestimmungen dieser Verordnung zu
informieren und diese zu beachten.

1.4.3 - Zustand der Maschine

Sämtliche Schäden, die Gefahrensituationen nach sich ziehen könnten,
müssen ermittelt werden (Sicherheitsvorrichtungen, Lastenbegrenzer,
Neigungskontrolle, Leckverluste an Zylindern, Verformungen, Zustand der
Schweißnähte, Befestigung der Bolzen und Schläuche, elektrische
Anschlüsse, Zustand der Reifen, übermäßiges mechanisches Spiel).
HINWEIS :
Im Fall eines gemieteten Geräts hat der Benutzer, dem
die Haftung obliegt, die Pflicht, dessen Zustand und Ei-
gnung zu überprüfen. Er hat sich beim Vermieter davon
zu überzeugen, daß die regelmäßigen allgemeinen
Kontrollen und die Überprüfung vor der Inbetrieb-
setzung tatsächlich durchgeführt wurden.
von
einer
Einrichtung
-
Artikel
R
233-5
werden
in
einem
und
vom
Sicherheitsausschuß
bzw.
Mitarbeitern
und
R
233-11
des
Sicherheitsregister
des
5

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

H12 sdxH12 sdeH15 sdH15 sdxH15 sdeH18 sdx

Inhaltsverzeichnis