9. WASSER UND STROM
Denken Sie an die Wasser- und Stromversorgung für Ihr Filtersystem. Sehen Sie ebenfalls
die Möglichkeit vor, das Becken für kurzzeitige Wartungsarbeiten zu entleeren.
Hinweis: Abstand zwischen dem Becken und der Filteranlage 3.5 m: gemäß den
Harmonisierungsdokumenten des CENELEC HD 384. Für Frankreich gilt die Norm NFC 15-
100.
Eine mit einem 30 mA-Fehlerstromschutzschalter ausgestattete Steckdose
verwenden. Erkundigen Sie sich bei einem Fachmann über den gegenwärtigen
Standard.
10. VOLLES BECKEN
Ein Becken muss zu jeder Jahreszeit gefüllt bleiben. Es sollte nie geleert werden, außer
im Falle einer kurzzeitigen Wartung oder des Abbaus des Beckens.
11. GENORMTE SICHERHEITSVORRICHTUNG
Für voll- oder (auch nur teilweise) teilversenkte Schwimmbecken verlangt das
französische Gesetz vom 3. Januar 2003 die Installation einer genormten
Sicherheitsvorrichtung zum Vorbeugung vor Ertrinkungsgefahr (Abzäunung, Alarm,
Sicherheitsabdeckung). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler und bei Spezialisten
nach dieser Art von Vorrichtungen, damit Sie für Ihr Projekt die sicherste und passendste
auswählen.
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