5.19
Sicherheitseinrichtungen, die der Betreiber eventuell
nachrüsten muss
Absauganlage
Bei der Trockenbearbeitung bestimmter Werkstoffe muss der Betreiber eine Absauganlage
installieren, um gesundheitsschädlichen Feinstaub abzusaugen. Verwenden Sie ausschließlich
original imes-icore Absauganlagen, da diese für die Bedürfnisse der Maschine ausgelegt sind.
Andere Absauganlagen bedürfen der Genehmigung durch die imes-icore GmbH.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie den imes-icore Kundenservice.
Brandschutz
Bei der Bearbeitung von brennbaren Materialien muss der Betreiber der Maschine eine
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß ArbSchG §§ 5 und 6 durchführen, da er die
Werkstoffe und Werkzeuge auswählt (siehe auch Betriebssicherheitsverordnung). Hierbei
müssen die Brandgefahren unter Einbeziehung der Werkstoffe und der Werkzeuge beurteilt
werden und ggf. geeignete Maßnahmen zu deren Reduzierung (z. B. Löscheinrichtungen,
Temperaturüberwachung, überwachter Betrieb durch Mitarbeiter) definiert werden.
Beachten Sie unbedingt auch die Sicherheitshinweise und Datenblätter der Kühlschmiermittel-
und Werkstoffhersteller! Gemäß dem organisatorischen Brandschutz müssen geeignete
Löschmittel (Löschdecken und Feuerlöscher der Klasse A, B, C, D) in ausreichender Anzahl
und zweckmäßig bereitgestellt werden. Beachten Sie bei der Auswahl der Löschmittel
unbedingt die entsprechenden Einsatzbeschränkungen und Abstandshinweise.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie ihren zuständigen
Brandschutzbeauftragten.
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