2.5.6
Substanzgefahren (Stäube)
Bei der Bearbeitung gewisser Materialien können feine Bohr-/ Frässtäube entstehen. Diese
können gesundheitsschädlich oder brennbar sein und sollten, wenn benötigt, mit einer
freigegebenen Absauganlage der imes-icore GmbH abgesaugt werden, da diese den
einschlägig geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen!
Der Betreiber der Maschine muss sicherstellen, dass:
•
Mitarbeiter eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung erhalten.
•
Mitarbeiter diesbezüglich ausreichend sensibilisiert werden (Informationssicherheit).
•
Lagerung und Entsorgung der gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Stäube
sachgerecht erfolgt.
•
Stäube nicht eingeatmet werden und wenn nötig geeignete Persönliche Schutzausrüstung
zur Verfügung gestellt wird (BGV A1).
•
Ein Verbot von Essen und Trinken und striktes Rauchverbot in den Bereichen, in denen
gesundheitsschädliche Stäube entstehen können, herrscht!
•
Warnhinweise, wenn benötigt, in den Bereichen sichtbar angebracht sind!
•
Bedienungs- und Wartungsanleitung der Absaugung unbedingt beachtet wird!
2.5.7
Substanzgefahren (Dämpfe)
Bei der Bearbeitung gewisser Materialien können Dämpfe (Gase, Aerosole) entstehen. Diese
können gesundheitsschädlich oder brennbar sein, daher muss der Betreiber der Maschine
sicherstellen, dass:
•
Mitarbeiter eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung erhalten.
•
Mitarbeiter diesbezüglich ausreichend sensibilisiert werden (Informationssicherheit).
•
Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter der verschiedenen Substanzen den
Mitarbeitern zur Verfügung stehen und auf Gefahren hinweisen (Betriebsanweisungen)!
•
Dämpfe
nicht
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird (BGV A1).
•
ein Verbot von Essen und Trinken und striktes Rauchverbot (Feuerverbot) in den
Bereichen, in denen gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe entstehen können,
herrscht!
•
Warnhinweise, wenn benötigt, in den Bereichen sichtbar angebracht sind!
S e i t e |
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eingeatmet
werden
und
wenn
nötig
geeignete
Persönliche