2.5.8
Lärm- / Schallemission
Der Emissionsschalldruckpegel der Maschine ist niedriger oder gleich 75 dB(A) bei der
Verwendung der zugelassenen Werkstoffe und Werkzeuge. Dennoch kann es bei gewissen
Bearbeitungskonstellationen zu Lärmspitzen kommen, daher muss der Betreiber der Maschine
sicherstellen, dass:
•
Mitarbeiter über Lärmgefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden!
•
Geeigneter Gehörschutz zur Verfügung steht, wenn der Tageslärmexpositionspegel 85
dB(A) überschreitet.
•
Gegebenenfalls ausreichend geschultes Personal zur Verfügung steht, um die zeitliche
Exposition zu verkürzen.
•
Wenn benötigt, Warnhinweise sichtbar angebracht sind!
2.5.9
Befreien einer festgehaltenen Person
Die Befreiung einer festgehaltenen Person im Maschineninnenraum, z. B. durch Verklemmen
oder Einzug in eine Antriebsachse, erfolgt nach der Betätigung des NOT-HALT-Schalters, um
die Maschine schnellstmöglich stillzusetzen und die Gefahrensituation zu analysieren! Um eine
festgehaltene Person befreien zu können gehen Sie wie folgt vor:
•
Zustand der festgehaltenen Person prüfen und ggf. Notarzt informieren!
•
Aufgrund der geringen Masse der Antriebe können die Achsen im spannungsfreien
Zustand von Hand verschoben werden! Sollte sich die festgehaltene Person nicht
selbständig befreien können muss eine zweite Person herbeigerufen werden, welche die
betroffene Achse in die richtige Richtung verschiebt.
2.5.10
Im Notfall
In Situationen, in denen Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht, ist vom Bediener ein
unverzüglicher NOT-HALT durchzuführen (siehe auch Kapitel 5.17.1)
Wenn Personen verletzt wurden:
•
Erste Hilfe leisten,
•
Notarzt oder Sanitäter verständigen!
S e i t e |
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