12.3
Entsorgung
Führen Sie, sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarungen getroffen wurden, die
zerlegten Bauteile der Wiederverwertung zu.
•
Verschrotten Sie alle Metalle.
•
Geben Sie alle Glas- und Kunststoffelemente zum Recycling.
•
Sortieren Sie die übrigen Komponenten nach ihrer Materialbeschaffenheit.
•
Entsorgen Sie Gefahrstoffe, wie Öle, Öl-Wasser-Gemische, Emulsionen, Fette,
Treibstoffe, Kühl- und Schmiermittel sachgerecht!
12.3.1
Sammlung
Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind entsprechend den länderspezifischen
Regelungen verpflichtet, Altgeräte getrennt zu sammeln. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen
nicht gemeinsam mit dem nicht sortierten Hausmüll entsorgt werden. Die getrennte Sammlung
ist Voraussetzung für das Recycling und die Verwertung, wodurch eine Ressourcenschonung
der Umwelt erreicht wird.
12.3.2
Rückgabe- und Sammelsysteme
Im Entsorgungsfall Ihrer Maschine, speziell deren Elektronikkomponenten, dürfen diese nicht
mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die lokalen Entsorger haben für diesen Zweck
Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen.
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