2.5.5
Brandgefahr
Die Brandgefahr für die Maschine ist abhängig von den verwendeten Werkstoffen und
Werkzeugen. Daher ist der Betreiber der Maschine, bei der Auswahl von Werkstoffen und
Werkzeugen dafür verantwortlich, zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes,
gemäß ArbSchG §§ 5 und 6 durchzuführen!
Durch Brand bei ungünstigen Bedingungen!
Verletzungs- und Lebensgefahr sowie erhebliche Sachschäden können entstehen durch:
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Ungeeignete Werkzeuge!
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Falsche Schnittgeschwindigkeiten!
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Bearbeitung von leicht brennbaren Materialien!
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Überhitzung von Maschinenteilen durch unregelmäßige Reinigung und Wartung!
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Funkenflug von Werkzeugen!
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Ungeeignete Reinigungs- oder Betriebsmittel!
Beachten Sie daher stets, dass:
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Nur zugelassene Werkstoffe und Fräsertypen benutzt werden.
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Nur zugelassene Absauganlagen für trockene Stäube benutzt werden.
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Maximale Schnitt- und Vorschubgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
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Der Betreiber der Maschine verantwortlich ist für eine Gefährdungsbeurteilung des
Arbeitsplatzes.
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Gegebenenfalls durch den Betreiber eine Löscheinrichtung nachgerüstet werden muss.
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Beim Fräsen mit neuen Parametern der Bearbeitungsprozess unter Beobachtung
stattfinden muss.
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Werkzeuge regelmäßig auf Verschleiß kontrolliert werden.
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Verschmutzungen an den Bauteilen sofort zu entfernen sind.
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Bei der Handhabung von Kühlschmierstoffen das jeweilige Sicherheitsdatenblatt mit
besonderer Beachtung der Brandgefahren verwendet werden muss.
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Ausschließlich von der imes-icore GmbH freigegebene Kühlschmierstoffe und
Kühlmittel verwendet werden.
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Jeder Mitarbeiter, der mit dieser Maschine in jeglicher Form arbeitet, eine regelmäßige
Sicherheitsunterweisung erhält, ausreichend geschult ist und die
Gebrauchsanleitungen gelesen hat.
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Vor dem Start einer Nassbearbeitung der Kühlschmiermittelstand zu prüfen ist.
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Die Bearbeitung von Titan nicht unbeaufsichtigt stattfinden darf!
GEFAHR!
S e i t e |
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