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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
u Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt
aufweisen, werden von Gigaset Communications
nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Tech-
nik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
u Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Gigaset Communicati-
ons zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Gigaset Communications über.
u Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Gigaset Communications Austria GmbH, Busines-
spark Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Modecenter-
straße 17, 1110 Wien.
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u Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser
Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunter-
brechung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespiel-
ter Software oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
u Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert
sich der Garantiezeitraum nicht.
u Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Giga-
set Communications vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
u Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte
an Gigaset Communications. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.

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