1.6 G A R A N T I E U N D S E R V I C E
Garantieleistungen beziehen sich auf Mängel des Produktes, die nachweis-
lich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Für das Stehgerät
Standard
ab Übergabe auf die Rahmenteile. Etwaige Mängel werden von
GmbH
kostenlos behoben. Von der Garantie ausgenommen sind elektri-
sche Komponenten, Polster, Holzteile, Stoffe, Rollen, Gasfeder, Bowdenzü-
ge, Raster- und Zahnsegmente.
Rehatec® GmbH
kann keine weitergehende Gewährleistung oder Haftung
für Schäden übernehmen, die resultieren aus:
• Nicht originalen oder nicht von
freigegebenen Ersatzteilen und Zubehör
Rehatec® GmbH
• Nicht von
am Produkt
• Natürlichem Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung
• Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder gewaltsamer Beschädigung
• Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung
• Unfallschäden
• Durchgeführte Reparaturen oder Modifikationen von nicht geschulten
Rehatec® GmbH
oder von
1.6.1 G A R A N T I E B E D I N G U N G E N
• Reklamationen müssen schriftlich erfolgen
• Garantie entfällt bei Konstruktionsänderungen ohne schriftliche Geneh-
migung der
Rehatec® GmbH
• Defekte oder ausgetauschte Teile sind Eigentum der
• Die Garantie deckt keine Unfallschäden
• Die Garantie bezieht sich auf Neugeräte
1.6.2 S E R V I C E / R E K L A M AT I O N
Bei Reklamationen, Anfragen und für weitere Informationen oder Bestel-
lungen von Zubehör und nachrüstbaren Zusatzausstattungen steht Ihnen
die
Rehatec® GmbH
gerne zur Verfügung.
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
übernehmen wir eine Garantie von 3 Jahren
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freigegebenen Änderungen oder Eingriffen
autorisierten Personen
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