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Vibration; Lieferumfang; Bestimmungsgemässe Verwendung; Restrisiken - Mafell MHU 82 Betriebsanleitung

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1.5 Vibration

Die typische Hand-Arm-Schwingung ist kleiner als
2
2,5 m/s
.
2.

Lieferumfang

Einhandhobel MHU 82 komplett mit:
1 Paar HM-Wendeplatten
1 Falztiefenanschlag
1 Absaugstutzen
1 Bedienwerkzeug
1 Transportkasten – je nach typenspezifischer Aus-
führung
1 Betriebsanleitung
1 Heft «Sicherheitshinweise»
3.
Bestimmungsgemässe Verwendung
Der MAFELL Einhandhobel MHU 82 ist ausschliess-
lich zum Bearbeiten von Massivholz und Platten-
werkstoffen wie Spanplatten, Tischlerplatten und
Mdf-Platten unter Verwendung von HM-Wendeplat-
ten vorgesehen.
Die Abmessung der verwendeten Spannbacken,
Messerträger sowie den Wendeplatten muss den in
dieser Betriebsanleitung aufgeführten Bestellnum-
mern in der Ersatzteilliste entsprechen.
In Verbindung mit der stationären Einrichtung 033110
(Sonderzubehör) ist der Einhandhobel MHU 82 für
den stationären Betrieb vorgesehen.
Jeder weitere darüber hinausgehende Gebrauch gilt
als nicht bestimmungsgemäss. Für hieraus resultie-
rende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht;
das Risiko trägt allein der Benutzer.
Ebenso ist diese Maschine nicht geeignet für den
Betrieb bei Regen im Freien oder in explosions-
gefährdeten Räumen.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungs-
bedingungen und die Befolgung der in der Betriebs-
anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Der Einhandhobel MHU 82 darf nur von Personen
benutzt, gerüstet und gewartet werden, die damit
vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Instandsetzungsarbeiten müssen durch die MAFELL-
Vertragshändler bzw. MAFELL-Kundendienststellen
durchgeführt werden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften so-
wie die sonstigen allgemein anerkannten arbeits-
medizinischen und sicherheitstechnischen Regeln
sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schliessen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.

Restrisiken:

Auch bei bestimmungsgemässer Verwendung kön-
nen trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheits-
bestimmungen aufgrund der durch den Verwen-
dungszweck der Maschine bedingten Konstruktion
noch weitere Restrisiken auftreten, z. B. folgende:
– Berühren der laufenden Hobelwelle unterhalb der
Grundplatte.
– Berühren der scharfen Hobelmesser bei stehen-
der Hobelwelle.
– Berühren der scharfen Hobelmesserschneiden
beim Messerwechsel.
– Berühren der laufenden Hobelwelle durch den
Spanauswurf.
– Herausschleudern nicht korrekt eingesetzter
Hobelmesser.
– Bruch und Herausschleudern von Teilen der
Hobelmesser.
– Wegschleudern der Maschine oder des Werk-
stücks beim Einsetzhobeln insbesondere bei Ver-
wendung von Profil-Wendemessern.
– Berühren spannungsführender Teile bei geöffne-
tem Gehäuse und nicht gezogenem Netzstecker.
– Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andau-
ernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
– Emission gesundheitsgefährdender Holzstäube
bei länger andauerndem Betrieb in geschlosse-
nen Räumen ohne Absaugung.
4.

Sicherheitshinweise

Holzbearbeitungsmaschinen können bei unsach-
gemässem Gebrauch gefährlich sein. Beachten Sie
deshalb stets die in diesem Kapitel zusammenge-
fassten Sicherheitshinweise und die Unfallverhü-
tungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft bzw.
die im jeweiligen Land anzuwendenden Sicher-
heitsbestimmungen!
– Arbeiten Sie nie ohne die für den jeweiligen
Arbeitsgang vorgeschriebenen Schutzvorrichtun-
gen und ändern Sie an der Maschine nichts, was
die Sicherheit beeinträchtigen könnte.
– 6 –

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