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Einführung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Einsatzbereich (Emvg); Betriebseinschränkung - Nordson ECC 702 Betriebsanleitung

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Bestimmungsgemäße Verwendung

Einsatzbereich (EMVG)

E 2020 Nordson Corporation
Kabelbeschichtungsanlagen der Baureihe ECC 702 - im Folgenden auch als
Anlage bezeichnet - dürfen nur zum Beschichten von Kabeln oder ähnlichen
Substraten verwendet werden.
Für die Anlage dürfen nur folgende Pulversorten verwendet werden, die für
die Kabelherstellung freigegeben sind:
S
Talkumpulver
S
SAP Pulver (Superabsorbent Polymers)
Hierbei sind die technischen Datenblätter der jeweiligen Pulversorten zu
beachten.
Die Anzahl der benötigten Pulversprühpistolen ist abhängig von
Kabeldurchmesser und Bahngeschwindigkeit. Es können Kabel bis maximal
Ø150 mm beschichtet werden. Es sind maximal vier Sprühpistolen pro
Anlage möglich.
Beispiel: Bei Kabeldurchmessern bis 20 mm und einer Sprühpistole sind
Bahngeschwindigkeiten bis 120 m/min möglich. Bei Geschwindigkeiten von
120-300 m/min muss eine zweite Sprühpistole eingesetzt werden, um eine
ausreichende Beschichtung zu erreichen.
Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß, bei der Nordson
für Personen‐ und/oder Sachschäden nicht haftet.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
Nordson Sicherheitshinweise. Nordson empfiehlt, sich genau über die
Materialien zu informieren, die eingesetzt werden sollen.
Die Anlage ist für den Einsatz im Industriebereich bestimmt.
Betriebseinschränkung
Bei Einsatz im Wohn‐, Geschäfts‐ und Gewerbebereich sowie in
Kleinbetrieben ist zu beachten, dass die Anlage andere Geräte, z. B. Radios,
stören kann.
ECC702
2‐1
Einführung
Abschnitt 2
Einführung
P/N 7560959_03

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