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Riester ri-thermo fastPRObe Gebrauchsanweisung Seite 7

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Das Gerät und die Sondenhüllen sind nicht steril. Nicht auf ver-
letztem Gewebe anwenden.
Um Kreuzkontamination zu beschränken, verwenden Sie zur
Messung der oralen und axillaren Temperatur nur die blauen
Einheiten. Verwenden Sie zur Infektionskontrolle immer eine
separate Sondenhüllenbox für die blaue und eine separate für
die rote Sonde.
Verwenden Sie rote Komponenten nur für rektale Tempera-
turmessungen, um das Risiko von Kreuzkontamination zu
beschränken.
Verwenden Sie zur Infektionskontrolle immer eine separate Son-
denhüllenbox für die blaue und eine separate für die rote Sonde.
Die Einheit nicht öffnen. Keine für den Anwender zu wartenden
Teile im Innern. Das Öffnen des Geräts kann die Kalibrierung
beeinträchtigen und annulliert die Garantiebedingungen.
Die Batterien müssen in der richtigen Position eingelegt werden.
Achtung!:
Das Achtungszeichen weist auf eine potenziell gefährliche Situa-
tion hin, die zu leichten oder mittelschweren Verletzungen führen
kann. Das Zeichen kann auch dazu verwendet werden, um vor
unsicheren Praktiken zu warnen.
Alle elektrischen Kontakte an Sonde und Thermometer nach
dem Waschen sorgfältig trocknen lassen oder Sie riskieren eine
nicht ordnungsgemäße Funktion des Geräts.
Für Rekalibrierung, Service oder Integritätsprüfungen wenden
Sie sich an einen qualifizierten Biomedizintechniker oder an den
Hersteller.
Die Entsorgung von gebrauchten Sondenhüllen muss gemäß den
gängigen medizinischen Praktiken oder den örtlichen Entsor-
gungsvorschriften von infektiösen, biologischen medizinischen
Abfällen erfolgen.
Es wird empfohlen, die Batterien zu entfernen, wenn die Einheit
über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wird.
Die Entsorgung von Batterien muss im Einklang mit den ört-
lichen Umweltschutzanforderungen und den institutionellen
Richtlinien für die Entsorgung von NiMH-Akkus oder Alkalibat-
terien stehen.
Die Entsorgung alter batteriebetriebener elektronischer Geräte
muss im Einklang mit den institutionellen Richtlinien für die Ent-
sorgung abgelaufener Geräte stehen.
Reinigungshäufigkeit und -praktiken müssen den Vorschriften
der jeweiligen Einrichtung für die Reinigung von nicht sterilen
Geräten entsprechen.
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