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Lärmpegel Und Vibrationen; Garantiebedingungen - Japa 305 Benutzerhandbuch

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japa
305
1.8 Lärmpegel und Vibrationen
Der A-bewertete Wirkungsgrad laut Standard ISO 3744:2009 des JAPA 305 Sägespaltautomaten
beträgt 100,5 dB und der durchschnittliche Wirkungsgrad am Arbeitsplatz 89,5 dB. Die Bewertung des
auf den Unterarm durch die Beschleunigung auftreffenden Wirkungsgrades beträgt 1,19 m/s².
Wenn die Maschine mit einem Traktor verwendet wird, wird der Traktor die ausschlaggebende
Lärmquelle am Arbeitsplatz darstellen. Verwenden Sie immer einen ausreichenden Gehörschutz,
Ohrenschützer mit Schalen oder Ohrstöpsel. Wir empfehlen die Verwendung eines Forstarbeiterhelms.

1.9 Garantiebedingungen

Rollen
Aussteller der Garantie
Der Hersteller des JAPA-Produkts:
Laitilan Rautarakenne Oy, Kusnintie 44, FI-23800 LAITILA
Tel.: +358-(0)2-857 1200, Fax: +358-2-857 1201, Email: aftersales@japa.fi.
Händler:
Als Händler gilt ein von Laitilan Rautarakenne Oy ermächtigtes Unternehmen, welches
JAPA-Produkte in seinem Gebiet verkauft und vermarktet. Der Händler fungiert als
Annahmestelle für Garantieangelegenheiten des Käufers und als dessen Lieferant beim Kauf
eines JAPA-Produkts.
Käufer
Der Käufer ist eine Person oder Gesellschaft, welche ein JAPA-Produkt erwirbt. Der Käufer
trägt die Verantwortung dafür, Fehler, die in den Rahmen der Garantie fallen, dem Händler
zu melden sowie die Kaufquittung als Nachweis dafür, wo und wann das Produkt gekauft
worden ist, aufzubewahren. Der Käufer ist bei Bedarf auf dafür verantwortlich, dem Händler
die Daten des Typenschilds zu melden.
Anwendungs- und Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie gilt für JAPA-Produkte, die durch die Firma Laitilan Rautarakenne Oy fabriziert worden
sind.
Die Garantie gilt in Finnland sowie in allen Ländern, die zum Exportprogramm der Firma Laitilan
Rautarakenne Oy gehören.
Gültigkeitsdauer der Garantie
Die Garantie gilt für ein (1) Jahr ab dem Tag der Auslieferung des JAPA-Produkts. Die Garantie
verfällt, wenn das Produkt oder sein Verwendungszweck, inkl. der Schutzvorrichtungen, verfremdet
werden oder es außer Betrieb genommen wird.
Inhalt der Garantie
Der Aussteller der Garantie haftet dafür, dass die Eignung zur Verwendung des JAPA-Produkts sowie
dessen Qualität während der Garantiezeit normal erhalten bleiben, ansonsten gilt das Produkt als
mangelhaft. Als Fehler/Mängel werden beispielsweise Herstellungs- oder Konstruktionsfehler sowie
weitere während der Garantiezeit auftretende Fehler und Mängel betrachtet, welche die Eignung des
Produkts für dessen Anwendungsbereich einschränken.
Der Aussteller der Garantie haftet jedoch nicht für Fehler, wenn die Qualität oder die Tauglichkeit der
Maschine aufgrund dessen vom Normalzustand abweichen, weil der Käufer etwas daran verändert
hat. Der Grund kann beispielsweise ein Unfall sein, die Nichtbefolgung der Gebrauchs- und
Wartungsanweisungen durch den Nutzer oder einen andere nicht korrekte Verwendung des Produkts.
In den Rahmen der Garantie fallen nicht die verschiedenen Flüssigkeiten sowie die regelmäßig
auszutauschenden Ersatzteile, wie z.B. Filter, Keile, Riemen und Reifen. Die Garantie betrifft keine
Verschleißerscheinungen. Es besteht demzufolge auch keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung für
deren Folgen.
Übersetzung
3
Nutzerhandbuch
305_v1-2012

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