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Japa 305 Benutzerhandbuch Seite 10

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japa
305
Sicherheit des Produkts
Die Befestigungsmechanismen der auf die Sicherheit der Maschine bezogenen Teile sowie die für die
Sicherheit der Maschine bedeutenden fabrikseitigen Einstellungen sind versiegelt. Wenn der Bedarf
besteht, das Siegel zu beschädigen, müssen Sie immer Kontakt mit dem Händler oder Hersteller der
Maschine aufnehmen. Wird ein Siegel ohne Genehmigung aufgebrochen, trägt derjenige, der das
Siegel beschädigt hat, die Verantwortung für eventuelle Unfälle. Wird ein Siegel beschädigt, verfällt
auch die Werksgarantie für die Maschine.
Vorgehensweise bei Störungen
Der Käufer muss den Händler in angemessener Zeit über das Auftreten des Fehlers benachrichtigen.
Bei der Benachrichtigung über den Fehler muss der Käufer den Garantieschein, die Kaufquittung oder
einen anderen zuverlässigen Nachweis darüber erbringen, wann und wo er das Produkt erworben hat.
Ein solcher Nachweis muss nicht erbracht werden, wenn der Zeitpunkt und der Ort des Erwerbs aus
dem Register des Verkäufers hervorgehen. Der Händler leitet die Reklamation an den
Garantieaussteller weiter.
Die Pflicht des Garantieausstellers, den Fehler zu beheben oder das Produkt gegen ein
fehlerfreies Produkt auszutauschen
Der Garantieaussteller korrigiert den Fehler oder liefert ein fehlerfreies Teil in angemessener Zeit ab
dem Zeitpunkt, zu dem der Händler ihn über den Fehler informiert. Das zu ersetzende Teil kann auch
eine im Rahmen der Garantie zu reparierende Komponente sein. Die Garantiereparatur verlängert die
Garantiezeit des gesamten Produktes oder der einzelnen Komponente nicht.
Die Garantie gilt für den Ersatz des beschädigten Teils, welches während der normalen Verwendung
aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers kaputt gegangen ist. Wenn es sich beispielsweise
um eine Hydraulik-, Elektro- oder Kraftübertragungskomponente handelt, besteht der
Garantieaussteller darauf, dass das beschädigte Teil an die Fabrik retourniert wird, bevor das neue
Ersatzteil gratis an den Händler gesandt wird.
Durch die Fehlerbehebung verursachte angemessene Kosten
Der Garantieaussteller hat das Recht, einen Fehler vorrangig zu beheben, wenn dieser hinsichtlich der
Art und des Umfangs des Fehlers in angemessener Zeit auftreten kann. Er muss dies so durchführen,
dass dem Käufer hierdurch keine Kosten oder wesentlichen Beeinträchtigungen entstehen.
Wenn die Behebung des Fehlers nicht in angemessener Zeit gelingt, kann die Reparatur in einer vom
Händler empfohlenen, vom Garantieaussteller ermächtigten Werkstatt oder auf andere Weise erfolgen
(z.B. durch den Käufer durchgeführt werden). In diesem Fall kann für die durchgeführte Arbeit eine
angemessene Ersatzleistung laut Vereinbarung mit dem Garantieaussteller geleistet werden.
Diese angemessene Ersatzleistung wird vorrangig durch Produktleistungen geleistet. Für das Produkt
wird kein Rabatt gewährt. Die durch die Fehlerbehebung entstandenen angemessenen Kosten werden
laut einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Händler und Garantieaussteller erstattet. Um eine
angemessene Ersatzleistung zu erhalten, wird von der Reparatur vorausgesetzt, dass sie laut den
Instruktionen des Herstellers, im Einverständnis mit dem Garantieausstellers erfolgt und dass die
beschädigte Komponente retourniert wird.
Lösung von Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten zwischen Garantieaussteller und Käufer sollten hauptsächlich über den
Händler geregelt werden, Bei Bedarf können auch Beratungen ohne Händler stattfinden.
Wenn die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien nicht mit Gesprächen gelöst werden
können, kann der Käufer/Verbraucher den Streit an den Ausschuss für Verbraucherstreitigkeiten
weiterleiten. Wird der Streit einem Gericht vorgetragen, wird er vor dem Amtsgericht am Geschäftssitz
des Garantieaussstellers verhandelt.
Übersetzung
4
Nutzerhandbuch
305_v1-2012

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