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Garantie

Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel am Produkt, von denen erwiesen ist, dass sie
auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Wir geben fünf Jahre Garantie auf
den Rahmen und die Vordergabel. Für alle Zubehörteile und anderen Bauteile
(ausgenommen Verschleißteile) gilt die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit von zwei
Jahren. Die Garantie gilt nur bei normaler Verwendung und Wartung des Dreirads gemäß
dieser Gebrauchsanweisung.
Beachten Sie:
Sowohl die Garantie als auch die Produkthaftung im Allgemeinen verfallen, wenn die
Anleitungen in dieser Gebrauchsanweisung nicht befolgt wurden, wenn unsachgemäße
Wartungsarbeiten durchgeführt wurden oder wenn technische Änderungen oder
Ergänzungen an dem Dreirad mit nicht-original Van Raam Teilen und ohne Zustimmung
von Van Raam vorgenommen wurden. Außerdem verfällt bei Änderungen durch Dritte die
ursprüngliche CE-Erklärung für das Dreirad. Das Fehlen einer CE-Erklärung kann beim
Versichern Ihres Dreirads oder bei etwaigen Schadens- oder Haftungsfällen zu Problemen
führen.
Version 21.01
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