10. Wartungs- und Einbaunachweise
Wartungspass
Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu
gewährleisten muss das Gerät mindestens einmal pro Jahr
gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
•
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von
einem Fachbetrieb der Kälte- und Klimatechnik durch-
geführt werden.
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Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte
Arbeiten führen zum Verlust der Gewährleistung.
•
Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte
Arbeiten der Fachbetrieb zum Nachweis der erfolgten
Arbeiten sowie den Kaufbeleg auf. Wartungsarbeiten
sind nur mit Stempel und Unterschrift des
Fachbetriebes gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer
Gewährleistung.
Ausgeführte Arbeiten der Fachbetrieb:
Datum
30
Ausgeführte Arbeit
Firmenstempel
Unterschrift