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Allgemeine Sicherheitsnormen - Geisler BASIC NG Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG

2.4 Allgemeine Sicherheitsnormen

Neben den angegebenen Maßnahmen muss der Betriebsleiter die geltenden Rechtsvorschriften zum
Gesundheitsschutz und zur Sicherheit des Personals am Arbeitsplatz (Richtlinie 2006/42/EG) einhalten.
Befolgen Sie immer die Sicherheitsstandards und Anweisungen in diesem Handbuch
Der Hersteller kann in keiner Weise für unsachgemäße Verwendung der Maschine oder der mitgelieferten Geräte
haftbar gemacht werden.
Das Gerät darf nicht mit anderen Kältemitteln arbeiten als denen, für dessen Verwendung das Gerät
hergestellt wurde.
Die Maschine darf nur von qualifiziertem Personal verwendet werden und kann nur ordnungsgemäß
verwendet werden, wenn dieses Handbuch, das auch die folgenden grundlegenden Sicherheitsregeln enthält,
gelesen wurde:
Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
Nicht direkter Sonneneinstrahlung oder Regen aussetzen.
Nur in Umgebungen mit Zwangsbelüftung verwenden, die mindestens alle 24 Stunden einen Luftaustausch des
gesamten Volumens aufweisen.
Überprüfen Sie vor jedem Betrieb in der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Fahrzeugs die Art des in der
Klimaanlage verwendeten Kältemittels.
Rauchen Sie nicht in der Nähe der Maschine und während des Betriebs.
Verwenden Sie die Maschine nicht in Umgebungen ohne Blitzschutzvorrichtungen.
Die Ausrüstung ist klassifiziert als: Gruppe II Kategorie 3G II B T3 und muss an Orten mit Klassifizierung 2 verwendet
werden. Die Umgebungsbedingungen für die Verwendung des Geräts sind wie folgt:
Druck von 80 kPa (0,8 bar) bis 110 kPa (1,1 bar);
Temperatur von - 20° C bis + 60° C;
Luft mit normalem Sauerstoffgehalt, im Allgemeinen 21 Vol.- %
Die Ausrüstung darf nicht an explosions- und/oder brandgefährdeten Orten verwendet werden, die in folgende
Zonen eingestuft sind:
1.
Zonen 0 – 20 / 1 – 21;
2.
maximale Einsatztemperaturen T4, T5 und T6.
Maschinenlagerung: die Maschine muss, wenn sie nicht in Betrieb ist, unter folgenden Eigenschaften gelagert
werden:
1.
Zwangsbelüftung mit mindestens einem Luftaustausch des gesamten Umgebungsvolumens alle 24 Stunden.
2.
Es dürfen keine Zündquellen, wie Wärmequellen, offene Flammen, Funken mechanischer Herkunft,
elektrisches Material, elektrische Streuströme und kathodische Korrosion (überprüfen Sie, ob das elektrische
Verteilernetz den geltenden Normen entspricht); statische Elektrizität (überprüfen Sie die Erdung des
elektrischen Verteilernetzes der Anlage) vorhanden sein.
Verwenden Sie die Maschine weit weg von Wärmequellen, offenen Flammen und/oder Funken.
Achten Sie immer darauf, dass beim Ausschalten des Motors der Zündschlüssel des Fahrzeugs in die Position
Vollständig Aus (OFF) gebracht wird.
Schließen Sie den Schlauch mit DER ROTEN Schnellkupplung immer an der Hochdruckleitung der Klimaanlage
an.
Schließen Sie den Schlauch mit DER BLAUEN Schnellkupplung immer an der Niederdruckleitung der
Klimaanlage an.
Halten Sie den Anschlussschlauch fern von Gegenständen oder Teilen, die sich bewegen oder drehen
(Kühlventilator, Lichtmaschine usw.).
Halten Sie den Anschlussschlauch fern von heißen Gegenständen oder Teilen, Motorabgasrohren, Kühler usw.).
Füllen Sie die Klimaanlage immer mit der vom Hersteller empfohlenen Flüssigkeitsmenge. Überschreiten Sie
Rev.01/2021
Seite 6
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