Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hinweise Für Die Entsorgung - DETEWE OpenCom 31 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anhang
Hinweise für die Entsorgung
Information nach § 9, Abs. 2, Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
enthaltenen gefährlichen Stoffen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit wurden die
Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates
Richtlinie 2002/96/EG "Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
Richtlinie 2002/95/EG "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikge-
räten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der
Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag
von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik umwelt- und recy-
clingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben der europäischen Richtlinien.
Das Produkt ist mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet. Dieses Symbol verpflichtet den
Besitzer des Produktes bei Entsorgungswunsch dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung (Sammlung) zuzuführen. Dazu wurden geeignete Einrichtungen für die Rück-
gabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen. An diesen öffentlichen Rücknahmestellen
können die Altgeräte kostenfrei angeliefert werden (Bringsystem). Die Standorte der Rücknahme-
stellen entnehmen Sie bitte den Informationen der für die Entsorgung zuständigen Stellen der
Städte und Gemeinden.
Achtung!
158
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geben Sie diese kostenfrei an den bekannten Rücknahmestellen ab.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis