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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung - Rosenbauer Nautilus 4/1 Betriebsanleitung

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Sicherheit

4.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Nicht sachgemäße Verwendung des Produkts kann zu Personenschäden
führen. Ferner können das Produkt oder andere Sachwerte beschädigt
werden.
Rosenbauer kann die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung seines Pro-
duktes nur dann gewährleisten, wenn dieses nach den Angaben dieser An-
leitung eingesetzt wird.
Eigenmächtige Veränderungen, Umbauten oder fehlerhafte Bedienung
können die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigen und Perso-
nen- oder Sachschäden verursachen.
Die feuerwehrtechnischen Produkte dürfen nur in technisch einwandfreiem
Zustand durch qualifiziertes Personal zu folgenden Zwecken eingesetzt
werden:
Durchführung technischer Hilfeleistungen
Rettung von Menschen aus Notlagen
Brandbekämpfung
Änderungen, Umbauten und Reparaturen dürfen nur durch vom Hersteller
autorisierten Personen ausgeführt werden. Eigenmächtige Veränderun-
gen, Umbauten oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung schließen
eine Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden grundsätz-
lich aus.
Die Tauchpumpe NAUTILUS eignet sich zur Förderung von Wasser mit ei-
nem Feststoffanteil bis zu einer Körngröße von
8 mm - NAUTILUS 4/1
10 mm - NAUTILUS 8/1
Bei chemisch aggressiven Medien ist unbedingt die Beständigkeit der
Pumpenwerkstoffe zu prüfen. Bei Förderung von salzhaltigen oder
schaummitelhaltigen Wasser muss die Pumpe nach dem Einsatz gründlich
mit klarem Wasser gespült werden.
Zertifizierung
Die Tauchpumpen NAUTILUS 4/1 und 8/1 sind zertifiziert nach DIN 14425
– TP 4/1 / 8/1.
Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
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Diese Anleitung auch für:

Nautilus 4/1 ecoNautilus 8/1

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