Sicherheit
Entsorgung
3.1.4
3.1.4.1.
Entsorgung des medModular
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-Richtlinie) müssen
Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll gesammelt wer-
den, um eine ordnungsgemäße Wiederverwertung sicherzustellen.
Die einzelnen Komponenten des medModular tragen gemäß
den Anforderungen dieser Richtlinie das Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne, um darauf hinzuweisen, dass
Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen!
Bitte treten Sie mit Ihrem Händler oder Lieferanten in
Kontakt, wenn Sie das medModular entsorgen möchten.
Er hält weitere Informationen für Sie bereit.
3.1.4.2.
Lithiumbatterie
Die in die Komponenten des medModular eingebaute Lithiumbat-
terie können nur vom Hersteller ersetzt werden.
Für Lithiumbatterien gelten besondere Sicherheitsvorschriften!
Lithiumbatterie niemals kurzschließen, beschädigen,
erhitzen, verbrennen oder gewaltsam öffnen.
Beachten Sie die Anweisungen in dem Artema Modular
Integrationshandbuch
Seite 18
medModular