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Sicherheit; Zweckbestimmung - Meiko TopLine Serie Gebrauchsanweisung

Reinigungs- und desinfektionsgerät
Inhaltsverzeichnis

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MEIKO TopLine
Betreiben der Maschine oder Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen
oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Si-
cherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Gebrauchsanweisung bezüglich Trans-
port, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen oder Einstellungen an der Ma-
schine oder Anlage über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus.
Mangelhafte Überwachung von Teilen, die Verschleiß unterliegen.
Einsatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller sind.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Inspektionen oder Wartungen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
3

Sicherheit

3.1

Zweckbestimmung

Das Reinigungs- und Desinfektionsgerät ist ausschließlich für die gewerbliche
Nutzung bestimmt und darf nur entsprechend seiner Zweckbestimmung einge-
setzt und benutzt werden. Jegliche andere Verwendung, Umbauten und Verän-
derungen sind unzulässig und können zu Personen- und Sachschäden führen.
Reinigungs- und Desinfektionsgerät ausschließlich verwenden zum Entleeren,
Reinigen und Desinfizieren von:
Steckbecken, Stuhleimern und deren Deckeln
Urinflaschen
Krankenhausbehältern, z. B. Schüsseln, Urinsammelgefäße
Absaugflaschen
Ähnlichen Produkten wie obenstehend aufgeführt, die für ähnliche Zwecke
verwendet werden.
Die Zweckbestimmung des Reinigungs- und Desinfektionsgerätes beinhaltet,
dass nur qualifiziertes und unterwiesenes Personal, älter als 14 Jahre, das Ge-
rät bedient. Detaillierte Darstellung der Anwendergruppe und deren Qualifika-
tion, siehe Seite 9.
Anwendungsumgebung:
Vorzugsweise unreine Pflegearbeitsräume
Einbaugerät in Nasszellen vom Patientenzimmer in geschlossener Nische
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