MEIKO TopLine
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Betreiben der Maschine oder Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen
oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Si-
cherheits- und Schutzvorrichtungen.
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Nichtbeachtung der Hinweise in der Gebrauchsanweisung bezüglich Trans-
port, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung.
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Eigenmächtige bauliche Veränderungen oder Einstellungen an der Ma-
schine oder Anlage über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus.
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Mangelhafte Überwachung von Teilen, die Verschleiß unterliegen.
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Einsatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller sind.
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Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Inspektionen oder Wartungen.
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Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
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Sicherheit
3.1
Zweckbestimmung
Das Reinigungs- und Desinfektionsgerät ist ausschließlich für die gewerbliche
Nutzung bestimmt und darf nur entsprechend seiner Zweckbestimmung einge-
setzt und benutzt werden. Jegliche andere Verwendung, Umbauten und Verän-
derungen sind unzulässig und können zu Personen- und Sachschäden führen.
Reinigungs- und Desinfektionsgerät ausschließlich verwenden zum Entleeren,
Reinigen und Desinfizieren von:
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Steckbecken, Stuhleimern und deren Deckeln
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Urinflaschen
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Krankenhausbehältern, z. B. Schüsseln, Urinsammelgefäße
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Absaugflaschen
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Ähnlichen Produkten wie obenstehend aufgeführt, die für ähnliche Zwecke
verwendet werden.
Die Zweckbestimmung des Reinigungs- und Desinfektionsgerätes beinhaltet,
dass nur qualifiziertes und unterwiesenes Personal, älter als 14 Jahre, das Ge-
rät bedient. Detaillierte Darstellung der Anwendergruppe und deren Qualifika-
tion, siehe Seite 9.
Anwendungsumgebung:
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Vorzugsweise unreine Pflegearbeitsräume
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Einbaugerät in Nasszellen vom Patientenzimmer in geschlossener Nische
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