Erwachsene
•
Alter: 18 Jahre oder älter.
Hochgradige bis resthörige bilaterale
•
Innenohrschwerhörigkeit oder hochgradiger bis
resthöriger unilateraler Hörverlust.
•
Postlingual eingetretener hochgradiger bis resthöriger
Hörverlust.
•
Eingeschränkter Nutzen von herkömmlichen,
entsprechend dem Hörverlust angepassten, Hörgeräten,
d.h. 50% oder weniger Satzverstehen im Freifeld-Test im
Störgeräusch (Hearing-In-Noise-Test - HINT).
Kinder
Alter: 12 Monate bis 17 Jahre.
•
•
Hochgradige bis resthörige bilaterale
Innenohrertaubung oder hochgradiger bis resthöriger
unilateraler Hörverlust.
Mindestens 6-monatige Hörgerätenutzung bei 2 bis
•
17 Jahre alten Kindern oder mindestens 3-monatige
Hörgerätenutzung bei Kindern im Alter von 12
bis 23 Monaten. Die Mindestnutzungsdauer von
Hörgeräten gilt nicht, wenn eine Röntgenuntersuchung
eine Ossifikation der Cochlea erkennen lässt.
•
Wenig oder kein Nutzen durch entsprechend dem
Hörverlust angepasste Hörgeräte. Bei Kleinkindern
(< 4 Jahre) liegt ein geringer Nutzen von Hörgeräten
vor, wenn das Kind keinen altersentsprechenden
auditiven Entwicklungsstand aufweist (z. B. keine
spontane Reaktion auf Rufen beim Namen in
ruhigen Umgebungen oder auf Umweltgeräusche).
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