17. GARANTIEN,
GEWÄHRLEISTUNGEN
ABL sichert den ordnungsgemäßen Betrieb des vorliegenden Produkts nach der Aus-
lieferung im Rahmen der gesetzlich gültigen Gewährleistung zu. Die Gewährleistung ist
auf solche Schäden beschränkt, die auf einen normalen Einsatz und auf offensichtliche
Material- oder Herstellungsmängel zurückzuführen sind. In diesen Fällen wird der Hersteller
in Zusammenarbeit mit dem lokalen Vertriebspartner versuchen, die einwandfreie Funk-
tion des Produkts wiederherzustellen. Etwaige anfallenden Kosten für den Transport des
Produkts trägt der Kunde.
Der Hersteller lehnt im weiteren jedoch jegliche Schadensforderungen ab, die auf unsach-
gemäßen Gebrauch, Nachlässigkeit, Modifikationen, auf Reparaturversuche durch unbefug-
te Personen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Eventuelle stillschweigende Garantien, darunter die Gewährleistung der Marktgängigkeit
oder die Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck, sind auf die Dauer der Garantiefrist
beschränkt.
90
Übertragen Sie die Endmontage ggf. einem qualifizierten und
autorisierten Fachinstallateur: Sofern es zu Fehlfunktionen
kommt, die sich auf eine unsachgemäße Montage und Installa-
tion zurückführen lassen, erlöschen alle Gewährleistungs- und
Garantieansprüche. Auf Anfrage ist ein Nachweis der ord-
nungsgemäßen Montage (durch Vorlage etwaiger Kostenbele-
ge) zu führen, bevor die Gewährleistung/Garantie in Kraft tritt.