für die daraus resultierenden Schäden. Es wird empfohlen, dass
über die Eignung der Ware zusammen mit einem Fachunterneh-
men oder mit dem Garantiegeber entschieden wird, bevor die
Ware gekauft wird.
15) Der Garantiegeber kann Garantieansprüche in folgenden Fällen
ablehnen:
a)
bei Beschädigung oder Abreißen der Plomben,
b)
die Identifizierung der Ware ist nicht möglich (d. h. wenn die
Ware nicht mit ihrer Kennzeichnung nicht übereinstimmt o-
der wenn seine Dokumentation oder Kennzeichnung verän-
dert oder nicht lesbar ist),
c)
bei Transportschäden (wenn der Transport durch den Käu-
fer organisiert wurde),
d)
bei unerlaubten Änderungen im Produkt, bei Verwendung
nicht originalen oder bereits gebrauchten Ersatzteile, bei
Reparaturen, die nicht durch ein autorisiertes Serviceperso-
nal durchgeführt wurden,
e)
bei mechanischen, chemischen oder thermischen Schäden,
deren Ursache nicht im Produkt liegen,
f)
bei Störungen und Schäden, die nicht im Produkt liegen,
g)
bei Verschleißteilen,
h)
bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben der Montage- und Be-
dienungsanleitung,
i)
bei Mängeln, die irrelevant sind und den Betrieb nicht be-
einflussen.
16) Im Falle von unbegründeter Servicebeanspruchung oder von
Verschulden des Betreibers, kommt der Betreiber für Anreise-
und Arbeitskosten auf. Die Reklamationen und daraus resultie-
renden Ansprüche können ausschließlich schriftlich gemeldet
werden.
21