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3M PROTECTA REBEL 3590520 Bedienungsanleitung Seite 41

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2.0 VERWENDUNG
2.1
RETTUNGSPLAN: Bei der Verwendung dieser Ausrüstung muss der Arbeitgeber über einen schriftlichen Rettungsplan und
die Mittel zu seiner Umsetzung verfügen und diesen Plan den Benutzern, autorisierten Personen und Rettern mitteilen.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: HSGs sind von der autorisierten Person zu überprüfen
(siehe Tabelle 2). Zusätzlich sind Inspektionen von einem Sachkundigen, der nicht der Benutzer ist, durchzuführen.
dem Benutzer in Abständen von nicht mehr als einem Jahr. Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere
Verwendung usw.) können häufigere Inspektionen durch einen Sachkundigen erforderlich machen. Die Inspektionsaktivitäten
werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 3) beschrieben. Die Ergebnisse der Inspektion durch die sachkundige
Person sollten im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" oder mit dem RFID-System aufgezeichnet werden.
2.3
NORMALER BETRIEB: Im normalen Betrieb kann das Sicherungsseil verzögerungsfrei und ohne Durchhang ausgezogen
und wieder eingerollt werden, solange der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit bewegt. Im Falle eines Absturzes
wird ein geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und einen großen Teil der
entstehenden Fallenergie dämpft. Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle Bewegungen
vermieden werden, da dadurch eine Arretierung der HSG ausgelöst werden kann. Für Abstürze bei größtenteils
ausgerolltem Sicherungsseil ist ein Reservesicherungsseilsystem oder ein Falldämpfer eingebaut, um die Sturzenergie
abzudämpfen. Wenn das HSG Sturzfestkräften ausgesetzt wurde: Aus dem Dienst entfernen, als „NICHT VERWENDEN"
markieren oder kennzeichnen, inspizieren und gemäß den Anweisungen in den Abschnitten 5 und 6 warten.
2.4
AUFFANGVORRICHTUNG: Für das Höhensicherungsgerät muss ein Auffanggurt verwendet werden. Der Verbindungspunkt
des Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befinden. Ein Haltegurt ist für die Verwendung mit
dem Höhensicherungsgerät nicht zulässig. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem Absturz kommt, kann eine
unsachgemäße Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes oder einem physischen Trauma führen.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur Verwendung
mit den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht genehmigte Komponenten
oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten
Systems gefährden. Befolgen Sie die Herstelleranweisungen für Komponenten und Subsysteme, die in Ihrem persönlichen
Absturzsicherungssystem zum Einsatz kommen.
2.6
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungselemente sind mit anderen Verbindungselementen
kompatibel, wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre
Verschlussmechanismen versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M, wenn Sie
Fragen zur Kompatibilität haben.
Die Verbindungselemente, mit denen das HSG befestigt wird, müssen der EN362 entsprechen. Verbindungselemente
müssen mit der Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie kein Equipment,
das nicht kompatibel ist. Nicht kompatible Verbindungselemente können sich versehentlich lösen (siehe Abbildung 5).
Verbindungselemente müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Schnapphaken und Karabiner sind
erforderlich. Wenn das Verbindungselement, an das der Schnapphaken oder Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder
eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass das Verbindungselement Druck auf den Verschluss des
Schnapphakens oder Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen, dass sich der Verschluss öffnet (B), sodass sich
der Karabinerhaken vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.7
ANSCHLAGEN: Verwenden Sie mit diesem Equipment nur selbstsichernde Schnapp- und Karabinerhaken. Stellen Sie
sicher, dass alle Verbindungen bezüglich Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie kein Equipment,
das nicht kompatibel ist. Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt
sind. Verbindungselemente von 3M (Schnapphaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des
jeweiligen Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 6 zeigt Beispiele für falsche Verbindungen. Schnapp- und
Karabinerhaken dürfen nicht wie folgt befestigt werden:
A.
An einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet. Karabinerhaken mit großem Hals sollten nicht mit D-Ringen in
Standardgröße oder ähnlichen Gegenständen verbunden werden, die zu einer Belastung des Tors führen, wenn
sich der Haken oder D-Ring dreht oder dreht, es sei denn, der Karabinerhaken ist mit einem 16 kN (3.600 lbf)
Verschluss ausgestattet. Überprüfen Sie die Markierung auf Ihrem Schnapphaken, um sicherzustellen, dass er die
Voraussetzungen für die Anwendung erfüllt.
C.
An einem falschen Schnapphaken, wenn Teile des Schnapphakens oder Karabiners hervorstehen, die sich in der
Verankerung verfangen können, und ohne dass visuell geprüft werden kann, ob der Verbinder voll in der Verankerung
eingerastet ist.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsmittel oder rückwärtigem Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen
des Herstellers ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner
verschlossen und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der sich das Verbindungselement unter Last nicht richtig ausrichten kann.
Art des
Einsatzes
Anwendungsbeispiele
Unregelmäßig
Rettung und beengte Räume,
bis leicht
Fabrikwartung
Moderat bis
Transportwesen, Bau
schwer
von Wohnhäusern,
Versorgungsindustrie, Warenhaus
Stark bis
Kommerzielle Bauindustrie, Öl
kontinuierlich
und Gas, Bergbau
1 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
2 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
3 Sachkundiger:
Eine vom Arbeitgeber benannte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Durchführung und Überwachung des vom Arbeitgeber verwalteten
Fallschutzprogramms verantwortlich ist und die durch Schulung und Wissen in der Lage ist, bestehende und potenzielle Absturzgefahren zu erkennen, zu bewerten und zu
beseitigen, und die die Befugnis des Arbeitgebers hat, unverzüglich Korrekturmaßnahmen in Bezug auf solche Gefahren zu ergreifen.
Tabelle 2 – Prüfintervalle
Einsatzbedingungen
Gute Lagerungsbedingungen, Einsatz in Innenräumen oder
unregelmäßig im Freien, Raumtemperatur, saubere Umgebungen
Ausreichend gute Lagerungsbedingungen, Einsatz in
Innenräumen und ausgiebig im Freien, alle Temperaturen,
saubere oder staubige Umgebungen
Raue Lagerbedingungen, verlängerter oder kontinuierlicher
Einsatz im Freien, alle Temperaturen, schmutzige Umgebung
41
oder Retter
bevor jeder Verwendung
1
2
Inspektionshäufigkeit
Sachkundiger
Jährlich
Halbjährlich bis jährlich
Viertel- bis halbjährlich
außer
3

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