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CITROËN C4 Bedienungsanleitung Seite 80

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Sicherheit
die warmen Gase durch dafür vorgesehene
Öffnungen entweichen.
Lassen Sie die Airbag-Systeme nach einem
Unfall oder bei Diebstahl des Fahrzeugs stets
überprüfen.
Arbeiten an diesem System dürfen
ausschließlich von einem Vertreter des
CITROËN-Händlernetzes oder einer
qualifizierten Fachwerkstatt vorgenommen
werden.
Front-Airbags
Halten Sie das Lenkrad beim Fahren nicht
an den Speichen und legen Sie die Hände nicht
auf das Mittelteil des Lenkrads.
Legen Sie auf der Beifahrerseite die Füße nicht
auf das Armaturenbrett.
Rauchen Sie nicht, da beim Entfalten der
Airbags durch die Zigarette oder Pfeife
Verbrennungen oder Verletzungen verursacht
werden können.
Ferner sollten Sie das Lenkrad niemals
ausbauen, durchbohren oder heftigen Stößen
aussetzen.
Befestigen oder kleben Sie nichts weder auf
das Lenkrad noch auf das Armaturenbrett. Dies
könnte beim Entfalten des Airbags Verletzungen
verursachen.
Seiten-Airbags
Ziehen Sie nur zugelassene Bezüge über
die Sitze, die das Entfalten dieser Airbags nicht
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beeinträchtigen. Für weitere Informationen zu
den für Ihr Fahrzeug geeigneten Sitzbezügen
wenden Sie sich bitte an einen Vertreter des
CITROËN-Händlernetzes.
Befestigen Sie nichts an den Sitzrückenlehnen
oder hängen dort etwas auf (Kleidung usw.),
da dies beim Entfalten des Airbags zu
Verletzungen am Brustkorb oder den Armen
führen kann.
Rücken Sie mit dem Oberkörper nicht näher an
die Tür als nötig.
Die Vordertüren des Fahrzeugs enthalten
Seitenaufprallsensoren.
Eine beschädigte Tür sowie jeglicher nicht
sachgemäßer Eingriff (Modifizierung oder
Reparatur) an den Vordertüren oder deren
Innenverkleidung kann die Funktionsweise
dieser Sensoren beeinträchtigen – Gefahr der
Fehlfunktion der Seiten-Airbags!
Arbeiten an diesem System dürfen
ausschließlich von einem Vertreter des
CITROËN-Händlernetzes oder einer
qualifizierten Fachwerkstatt vorgenommen
werden.
Kopf-Airbags
Bringen Sie nichts am Dachhimmel an
bzw. hängen Sie nichts am Dachhimmel auf,
da dies beim Entfalten des Kopf-Airbags zu
Kopfverletzungen führen könnte.
Bauen Sie die am Dachhimmel montierten
Haltegriffe nicht aus.
Kindersitze
Die Gesetzgebung für den Transport von
Kindern ist in jedem Land unterschiedlich.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung Ihres
Landes.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu
reisen, sollten Sie folgende Vorschriften beachten:
– Gemäß den europäischen Bestimmungen
müssen alle Kinder unter 12 Jahren oder mit
einer Körpergröße unter 1,5 m in zugelassenen,
für ihr Gewicht geeigneten Kindersitzen auf
mit Sicherheitsgurt oder ISOFIX-Halterungen
ausgerüsteten Plätzen befördert werden.
– Laut Statistik sind die hinteren Plätze die
sichersten für die Beförderung von Kindern.
– Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorne
als auch hinten grundsätzlich „entgegen der
Fahrtrichtung" befördert werden.
Es wird empfohlen, Kinder auf den
Rücksitzen des Fahrzeuges zu befördern:
– ‚entgegen der Fahrtrichtung' bis 3 Jahre,
– ‚in Fahrtrichtung' ab 3 Jahre.
Stellen Sie sicher, dass der Sicherheitsgurt
korrekt angelegt und festgezogen ist.
Ist der Kindersitz mit einem Stützfuß
ausgestattet, muss dieser fest auf dem Boden
stehen.

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