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09/2019-v1.3de
Entsorgung
Die Entsorgung des Gerätes muss gemäß den jeweiligen nationalen gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen.
Elektrische und elektronische Altgeräte müssen getrennt vom normalen Haushalts-
abfall entsorgt werden.
Entsprechende Entsorgungsunternehmen sind zu kontaktieren. Das Gerät am Ende
der Nutzungsdauer einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen (z.B. der örtlichen
Sammelstelle für Wertstofftrennung):
Die Geräteverpackung wird der Wertstoff-Wiederverwertung zugeführt.
Die Metallteile des Gerätes werden der Altmetallentsorgung zugeführt.
Kunststoffteile werden der Wertstoff-Wiederverwertung zugeführt.
Elektrische Bauteile und Leiterplatten werden als Elektronikschrott entsorgt.
Gummiteile werden als Sondermüll entsorgt.
Dieses Symbol kennzeichnet elektrische und elektronische Geräte,
die nicht mit dem gewöhnlichen, unsortierten Hausmüll entsorgt
werden dürfen, sondern separat behandelt werden müssen.
Die Entsorgung hat mit dem Ziel der Vermeidung von Problemen
mit Schwermetallen, Flammhemmern und der betreffenden
Abfallbewirtschaftung zu erfolgen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem autorisierten Beauftragten
des Herstellers auf, um Informationen hinsichtlich der Entsorgung
Ihres Gerätes zu erhalten.
Die Entsorgung des Gerätes muss gemäß den jeweiligen
nationalen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Verschleißteile sind Sonderabfall! Nach dem Austausch sind
Verschleißteile nach den landesüblichen Abfallgesetzen zu
entsorgen.
Entsorgung
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