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Gewährleistung (De) - Zipper Maschinen ZI-WP700TN Betriebsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine Gewähr-
leistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine
Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Tre-
ten innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Aus-
schlussdetails beruhen, so wird die Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparie-
ren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der
Käufer seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel
am Gerät der Fa. Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim
Händler von Zipper abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa.
Zipper werden nicht akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine
Kopie der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt
ist. Es erlischt der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen
Zubehörteilen zur Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch
den Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsan-
spruch akzeptiert. Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasser-
behältern, Treibstoff über Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Mes-
ser, Walzen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtun-
gen, Laufräder, Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydraulik-
öle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Ver-
wendung, Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes ent-
sprechend; Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Repa-
raturen oder technische Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden
selbst. Durch Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten Gewähr-
leistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder
Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das
Gerät direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht über-
tragbar bei mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes. Scha-
densersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Ver-
dienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht aner-
kannt. Die Fa. Zipper besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
www.Zipper-Maschinen.at
ZI-WP700TN
GEWÄHRLEISTUNG (DE)
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