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Konformitätserklärung - Accu-Chek Aviva Insight Gebrauchsanweisung

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Hochfrequenzkommunikation
Das Messgerät erfüllt die Normen der US-amerikanischen
Federal Communications Commission (FCC, US-
Fernmeldebehörde). Das Messgerät entspricht Teil 15 der
FCC-Richtlinien. Der Betrieb des Messgeräts unterliegt den
folgenden zwei Bedingungen: 1. Dieses Messgerät darf keine
schädliche Störung verursachen und 2. dieses Messgerät muss
jegliche eingehende Störung akzeptieren, einschließlich
solcher Störung, die einen unerwünschten Betrieb verursachen
kann.
Die Einhaltung dieser Richtlinien bedeutet, dass das Messgerät
unter normalen, alltäglichen Bedingungen den Betrieb anderer
Geräte nicht beeinträchtigen sollte. Des Weiteren sollte das
Messgerät in der Nähe anderer Geräte normal funktionieren.
Falls es zu einer Störung durch ein anderes Gerät kommt, wird
empfohlen, den Abstand zwischen den beiden Geräten zu
vergrößern. Sie können auch das störungsverursachende Gerät
ausschalten.
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Durch Änderungen oder Modifizierungen am Messgerät, die nicht
ausdrücklich von Roche genehmigt wurden, kann die
Betriebszulassung des Benutzers für das Messgerät erlöschen.
Die Prüfung dieses Messgeräts hat ergeben, dass die Grenzwerte
für ein digitales Messgerät der Klasse B eingehalten werden. Das
Messgerät erzeugt und nutzt Hochfrequenzenergie und kann
diese abstrahlen.
Konformitätserklärung
Roche Diagnostics erklärt hiermit, dass das Accu-Chek Aviva
Insight Blutzuckermessgerät den grundlegenden Anforderungen
und weiteren zutreffenden Vorschriften der europäischen
Richtlinie 1999/5/EG entspricht. Die Konformitätserklärung ist
unter folgender Internetadresse hinterlegt:
http://declarations.accu-chek.com

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