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Beschreibung; Besondere Bedingungen; Zündschutzart; Qualitätssicherung - SCHAKO BKP-EN Zusatzbetriebsanleitung

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BESCHREIBUNG

Brandschutzklappen, eingebaut in Lüftungsleitungen (raum-
lufttechnischen Anlagen) dienen zum automatischen Ab-
sperren von Brandabschnitten. Die Brandschutzklappe BKP-
EN entspricht der EN 15650, EN 13501-3 und EN 1366-2. Die
BKP-EN ist geprüft nach EN 1366-2 gemäß Leistungserklä-
rung Nr. DoP-BKP-EN-2020-09-01. Die Klassifizierung nach
EN 13501-3 ist EI 90 (v
, h
i↔o) S bis EI 120 (v
e
o
Nach der Richtlinie 2014/34/EU, EG-Konformitätsbescheini-
gungsnummer EPS 13 ATEX 2 610 X ist die Verwendung in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen, sowohl mit Federrücklaufan-
trieb ExMax-5.10-BF (X14/X15) einschließlich Sicherheitstem-
peraturbegrenzer (ExPro-TT), als auch mit mechanischer
Schmelzlot-Auslösung (Handbetätigung mit oder ohne ATEX-
Endschalter ES-Ex) zulässig. Die Brandschutzklappe hat fol-
gende Kennzeichnung nach ATEX:
II 2 G Ex h IIC T6 Gb
II 2 D Ex h IIIC T80°C Db
Die nationalen Normen und Richtlinien sind in Zusammen-
hang mit dieser Zusatzbetriebsanleitung zu beachten.
Zur Überprüfung der Funktion, Instandhaltung, Nachrüstung,
etc. sind ggf. bauseitige Revisionsöffnungen in Unterdecken,
Schachtwänden, anschließenden Lüftungsleitungen etc. vor-
zusehen. Diese sind in ausreichender Anzahl und Größe aus-
zuführen und dürfen die Funktionsfähigkeit der Brandschutz-
klappen nicht beeinträchtigen.
Die Brandschutzklappen müssen entweder ein- oder beidsei-
tig mit Lüftungsleitungen der Lüftungsanlage angeschlossen
werden. Bei einseitigen Anschlüssen sind auf den jeweils ge-
genüberliegenden Seiten Abschluss-Schutzgitter aus nicht-
brennbaren Baustoffen (EN13501-1) vorzusehen. Die Brand-
schutzklappen dürfen sowohl an nichtbrennbare als auch an
brennbare Lüftungsleitungen angeschlossen werden, ebenso
an flexible Stutzen.
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
Brandschutzklappe BKP-EN
Zusatzbetriebsanleitung nach ATEX 2014/34/EU
Beschreibung
Die Brandschutzklappe entspricht den Bestimmungen der
Richtlinien nach ATEX und kann in Zu- und Abluftanlagen von
Lüftungsanlagen in Ex-gefährdeten Bereichen eingesetzt wer-
den.
Die Brandschutzklappe ist zertifiziert für die Gerätegruppe II,
Zonen 1, 2 bzw. 21, 22.
, h
i↔o) S.
e
o
Die Zonen 1 und 2 stehen für den Anwendungsbereich mit Ga-
sen/Dämpfen, die Zonen 21 und 22 stehen für den Anwen-
dungsbereich mit Stäuben.
Die Einteilung der Zonen ist vom Betreiber oder Planer unter
Einhaltung der geltenden Normen festzulegen.
Hinweis:
In explosionsgeschützten Zonen dürfen nur Geräte
eingesetzt werden, die für diesen Einsatz eine Zulassung
EPS 13 ATEX 2 610 X
nach ATEX besitzen. Dabei ist vom Betreiber darauf zu
achten, dass die Produkte nur in Bereichen eingesetzt
werden, die auch der der Kennzeichnung des Produktes
entsprechen.

BESONDERE BEDINGUNGEN

Die an- und eingebauten elektrischen Geräte müssen in geeig-
neter Weise explosionsgeschützt ausgeführt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass alle metallischen Teile
ordnungsgemäß und dauerhaft mit dem Erdpotential verbun-
den sind.
ZÜNDSCHUTZART
Bei den Brandschutzklappen wird die Zündschutzart durch
konstruktive Sicherheit gewährleistet.
QUALITÄTSSICHERUNG
Die Produktionsstätten von SCHAKO sind nach dem QM-
Verfahren EN ISO 9001 zertifiziert.
Um sicherzustellen das die definierten Produktmerkmale
in der Fertigung eingehalten werden, wird in regelmäßigen
Abständen eine werkseigene Produktionskontrolle
durchgeführt. Zudem findet jährlich ein
Fremdüberwachungsaudit von einer notifizierten Stelle statt.
Stand: 2020-09-01 | Seite 4

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