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Beschreibung - SCHAKO BKP-EN Zusatzbetriebsanleitung

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BESCHREIBUNG

Brandschutzklappen, eingebaut in Lüftungsleitungen (raum-
lufttechnischen Anlagen) dienen zum automatischen Absper-
ren von Brandabschnitten. Die Brandschutzklappe BKP-EN
entspricht der EN 15650, EN 13501-3 und EN 1366-2. Die
BKP-EN ist geprüft nach EN 1366-2 gemäß Leistungserklä-
rung Nr. 09-23-DoP-BKP-EN-2013-11-01. Die Klassifizierung
nach EN 13501-3 ist je nach Einbausituation EI 90(120) (v
i↔o) S. Nach der Richtlinie 2014/34/EU, EG- Konformitäts-
bescheinigungsnummer EPS 13 ATEX 2 610 X ist die Verwen-
dung in explosionsgefährdeten Bereichen, sowohl mit Feder-
rücklaufantrieb X10 (ExMax-5.10-BF) einschließlich Sicher-
heitstemperaturbegrenzer (FireSafe / ExPro-TT), als auch mit
mechanischer Schmelzlotauslösung (Handbetätigung mit o-
der ohne ATEX-Endschalter ES-Ex) zulässig. Die Brandschutz-
klappe hat folgende Kennzeichnung nach ATEX:
II 2G Ex h IIC T6 Gb
II 2D Ex h IIIC T80°C Db
II 3 D Ex h IIIC T80°C Dc
*)
bei Verwendung des Sicherheitstemperaturbegrenzers
FireSafe.
Die nationalen Normen und Richtlinien sind in Zusammen-
hang mit dieser Zusatzbetriebsanleitung zu beachten.
Zur Wartung, Instandhaltung, Nachrüstung, etc. sind ggf.
bauseitige Revisionsöffnungen in Unterdecken, Schachtwän-
den, anschließenden Lüftungsleitungen etc. vorzusehen. Die-
se sind in ausreichender Anzahl und Größe auszuführen und
dürfen die Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen nicht
beeinträchtigen.
Die Brandschutzklappen müssen entweder ein- oder beidsei-
tig mit Lüftungsleitungen der Lüftungsanlage angeschlossen
werden. Bei einseitigen Anschlüssen sind auf den jeweils ge-
genüberliegenden Seiten Abschluss-Schutzgitter aus nicht-
brennbaren Baustoffen (EN13501-1) vorzusehen. Die Brand-
schutzklappen können sowohl an nichtbrennbare als auch an
brennbare Lüftungsleitungen angeschlossen werden.
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
, h
e
o
EPS 13 ATEX 2 610 X
*)
Brandschutzklappe BKP-EN
Zusatzbetriebsanleitung nach ATEX 2014/34/EU
Beschreibung
Die Brandschutzklappe entspricht den Bestimmungen der
Richtlinien nach ATEX und kann in Zu- und Abluftanlagen von
Lüftungsanlagen in Ex-gefährdeten Bereichen eingesetzt
werden.
Die Brandschutzklappe ist zertifiziert für die Gerätegruppe II,
Zonen 1, 2 bzw. 21, 22.
Die Zonen 1 und 2 stehen für den Anwendungsbereich mit
Gasen/Dämpfen, die Zonen 21 und 22 stehen für den An-
wendungsbereich mit Stäuben.
Die Einteilung der Zonen ist vom Betreiber oder Planer unter
Einhaltung der geltenden Normen festzulegen.
Hinweis:
In explosionsgeschützten Zonen dürfen nur Geräte einge-
setzt werden, die für diesen Einsatz eine Zulassung nach
ATEX besitzen.
BESONDERE BEDINGUNGEN
Die an- und eingebauten elektrischen Geräte müssen in ge-
eigneter Weise explosionsgeschützt ausgeführt sein.
Es muss sichergestellt werden, dass alle metallischen Teile
ordnungsgemäß und dauerhaft mit dem Erdpotential ver-
bunden sind.
ZÜNDSCHUTZART
Bei der Brandschutzklappe wird die Zündschutzart durch
konstruktive Sicherheit gewährleistet.
QUALITÄTSSICHERUNG
Die Produktion erfolgt nach zertifiziertem QM-Verfahren EN
ISO 9001.
Um sicherzustellen das die definierten Produktmerkmale
in der Fertigung eingehalten werden, wird in regelmäßigen
Abständen eine werkseigene Produktionskontrolle durchge-
führt. Zudem findet jährlich ein Fremdüberwachungsaudit
von einer notifizierten Stelle statt.
Stand: 2020-04-09 | Seite 3

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